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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile

Thema:


Werbung mit dem Begriff Praxisklinik

Das Oberandesgericht Hamm hat entschieden, dass sich eine Zahnarztpraxis dann "Praxisklinik" nennen darf, wenn die Praxis über die Möglichkeit einer auch nur vorübergehenden stationären Aufnahme verfügt. Ist dies nicht der Fall, so ist diese Werbung…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Hamm  | Aktenzeichen: I-4 U 161/17, 4 U 161/17  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Berufliche Kommunikation


Irreführende Werbung bei Führen von Tätigkeitsschwerpunkten ("Zahnarzt für Endodontie" oder "Zahnarzt für Implantologie")

Ein Zahnarzt führte im Telefonbuch und im Online-Telefonbuch seine Bezeichnung mit "Zahnarzt für Endodontie" bzw. "Zahnarzt für Implantologie". Dies stellt eine irreführende Werbung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar, da der durchschnittliche…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Flensburg  | Aktenzeichen: 6 HK O 51/17  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation , Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Widerruf der Approbation wegen sexuellem Mißbrauch

Das BVerfG entscheid durch Urteil, dass die Approbation eines niedergelassenen Arztes wegen Unwürdigkeit zu entziehen ist, wenn ein Arzt wegen sexuellem Missbrauchs strafrechtlich verurteilt wurde. Der Arzt, der den sexuellen Missbrauch begangen hat,…

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 | Gericht:  Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe  | Aktenzeichen: 1 BvR 1657/17  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Approbationswiderruf wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung

Einem Arzt, der nach der BÄO (Berufsordnung für Ärzte) keine Haftpflichtversicherung verfügt, ist die Approbation zu widerrufen.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) München  | Aktenzeichen: M 16 K 16.398  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Schadensersatzanspruch wegen Behandlungsfehlers beim Slicen von Milchzähnen

Das Oberlandesgericht hat durch Urteil entschieden, dass ein grober Behandlungsfehler dann vorliegt, wenn ein Zahnarzt die Milchzähne falsch beschleift. Eine junge Frau, deren Zähne nicht angelegt waren, wollte zumindest die Milchzähne so lang wie…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Hamm  | Aktenzeichen: 26 U 3/17  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Schadenersatzrecht , Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Widerruf einer zahnärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit

Nimmt ein Zahnarzt Faltenunterspritzungen an Patienten vor, indem er diesen Botox und Hyaluron in das Gesicht (u.a. in die Lippen, Stirnregion und in den Wangenbereich) spritzt und wurde er deshalb zu einer Geldstrafe wegen der Ausübung von…

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 | Gericht:  Oberverwaltungsgericht (OVG) Land Nordrhein-Westfalen  | Aktenzeichen: 13 A 168/16  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Sonstiges


Vorbereitungsassistent in einem MVZ

Pro Vertragszahnarzt darf ein Vorbereitungsassistent gemäß § 32 Abs. 2 Zahnärzte-ZV beschäftigt werden. Dies gilt ebenfalls für das MVZ. Hier kann der Vorbereitungsassistent lediglich dem zahnärztlichen Leiter des MVZ zugeordnet werden.

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 | Gericht:  Sozialgericht (SG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: S 2 KA 76/17  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Ruhen der ärztlichen Approbation

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ruhensanordnung der Approbation, ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.

 

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth  | Aktenzeichen: B 4 K 15.409  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Sonstiges


Gleichwertigkeit bei moldawischem Zahnmedizinstudium

Das Fach Kieferorthopädie gehört sowohl nach §§ 36 Abs. 1 a), b), 51 ZÄPrO als auch nach Art. 34 in Verbindung mit Anhang V Nr. 5.3.1 der Richtlinie 2005/36/EG (juris: EGRL 36/2005) zum unerlässlichen Ausbildungsprogramm des Zahnarztes.

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 | Gericht:  Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen  | Aktenzeichen: 13 A 1087/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Entzug der Approbation

Eine Steuerhinterziehung durch einen Zahnarzt rechtfertigt den Entzug einer Approbation.

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 | Gericht:  Verwaltungsgerichtshof (VGH) München  | Aktenzeichen: 21 ZB 16.436  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Sonstiges