QUALITÄTSMANAGEMENT

Qualitätsmanagement-Richtlinie

Ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement sichert und verbessert die Versorgung von Patientinnen und Patienten und unterstützt die Organisation bei ihrer Entwicklung. Die Qualitätsmanagement-Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung eines Qualitätsmanagements. Dabei sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur personellen und strukturellen Ausstattung stehen. Die konkrete Ausgestaltung des Qualitätsmanagements erfolgt spezifisch in jeder Einrichtung.

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 20.04.2024 die geänderte
„Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser (Qualitätsmanagement-Richtlinie / QM-RL)“ in Kraft getreten.

Gesetzliche Grundlagen
Die an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind nach § 135a Absatz 2 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Mit der vorliegenden Richtlinie bestimmt der G-BA nach § 92 in Verbindung mit § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, wozu auch wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit gehören.

Erstellt von: Rocco Nemitz, 30.09.2015

Aktualisiert von: Kerstin Sigle, 17.12.2024