GOZ INFORM
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stellt nach wie vor für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Herausforderung dar. Seit der Novellierung der Gebührenordnung unterstützt die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ihre Mitglieder mit dem Projekt "GOZ INFORM 2012" und stellt Ihren Mitgliedern zu diesem Zweck eine Reihe von Arbeitshilfen und Dokumenten zur Verfügung. Das Projekt soll durch Erweiterungen und Überarbeitungen stets aktuell gehalten werden.
Bei Problemen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GOZ-Abteilungen der Bezirkszahnärztekammern und der Geschäftsstelle der Landeszahnärztekammer gerne zur Verfügung.
Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ
Seit 1988 wurde der GOZ-Punktwert nicht erhöht. Die Betriebskosten der Zahnarztpraxen sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Um weiterhin die erwartete Qualität bieten zu können, müssen die Praxen reagieren. Eine Chance bietet die gebührenrechtlich einwandfreie und zulässige Vereinbarung von Leistungen nach § 2 Abs. 1 & 2.
Die Bundeszahnärztekammer möchte die Zahnarztpraxen dabei unterstützen und hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der alle wichtigen Informationen zur Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zusammengestellt sind. Die Informationen sind so strukturiert, dass alle Schritte bestens aufgestellt und vorbereitet sind: Von der Entscheidung zur Honorarvereinbarung über die Honorarkalkulation und die Vereinbarung bis hin zu Argumentationshilfen.
Wir müssen reden
Auch Privatpatientinnen und Privatpatienten werden in Zukunft mit mehr Eigenanteilen rechnen müssen. Damit Sie mit Ihren Patientinnen und Patienten ins Gespräch kommen, stellen wir Ihnen ein Plakat zur Verfügung. Sie können das Plakat im Din A4 Format auf Ihrem Eingangstresen platzieren. Mit dem ZBW 2-3/2025 erhalten Sie das Plakat dann im Din A1 Format zum Aushang im Wartezimmer.
Informationsblätter - Zahnarztinformation
Informationsblätter - Patienteninformation
Kommentierungen
Erstellt von: Nadine Schütze, 30.09.2015
Aktualisiert von: Andrea Mader, 20.12.2024