Kontakt

Selbstverständnis

Auf Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes des Landes Baden-Württemberg wurde die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Sie ist die öffentliche Berufsvertretung ihrer derzeit über 13.000 Mitglieder und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Zahnheilkundegesetz besitzen sowie alle staatlich anerkannten Dentistinnen und Dentisten, die ihren Beruf im Land ausüben oder hier ihren Wohnsitz haben, gehören der Kammer als Pflichtmitglieder an.

Die Landeszahnärztekammer nimmt die ihr nach dem  Heilberufe-Kammergesetz zugewiesenen Aufgaben wahr, die in § 2 der Satzung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ausgeführt sind:

  • die Vertretung und Förderung der Berufsinteressen

  • die Überwachung und Erfüllung der Berufspflichten

  • die Wahrung der Berufsehre

  • die Weiterbildung und die Fortbildung ihrer Kammermitglieder

  • die Förderung der Ausbildung zum Zahnarzt

  • die Behandlung aller Angelegenheiten, die den zahnärztlichen Beruf und die Pflege des Gemeinsinns innerhalb des Berufs betreffen

  • die Mitwirkung bei Angelegenheiten auf den in Betracht kommenden Gebieten der öffentlichen Gesundheitspflege und der Volkswirtschaft

  • die Durchführung der Berufsausbildung und der beruflichen Fortbildung der zahnärztlichen Helferberufe, vor allem der Zahnarzthelferinnen und Zahnmedizinischen Fachhelferinnen

  • Wahrnehmung der Aufgaben der Qualitätssicherung

Darüber hinaus berät und unterstützt die Landeszahnärztekammer die zuständigen Behörden in Fragen der Gesetzgebung und der Verwaltung. Zusätzlich hat die Kammer die Aufgabe, Dritte über Angelegenheiten, die die Berufsausbildung der Kammermitglieder betreffen, zu beraten und zu informieren. Ebenso wirkt die Landeszahnärztekammer laut Kammergesetz bei der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mit. 

Erstellt von: n.n., 16.10.2015

Aktualisiert von: Claudia Richter, 04.03.2024