Famulatur

Zum 30. September 2020 trat eine Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen in Kraft. Für Studierende, die nach dem 1. Oktober 2021 ihr Studium beginnen, wird damit die Durchführung einer Famulatur zum festen Bestandteil des Studiums. 

Die vierwöchige Famulatur ist nach Abschluss der ersten zahnärztlichen Prüfung (Physikum) in den semesterfreien Zeiten (nach Ende des fünften und vor Beginn des neunten Semesters) anzutreten. Sie kann im Block in einer Praxis durchgeführt oder auf zwei Praxen bzw. eine entsprechend anerkannte Einrichtung - à zwei Wochen - aufgeteilt werden. Da die Famulatur Bestandteil des Zahnmedizinstudiums ist und von den Landesuniversitäten anerkannt werden muss, bedarf es einer Vereinbarung zur Durchführung einer Famulatur mit einer der vier Landesuniversitäten. 

Über den Link am Seitenende können Studierende direkt Kontakt zu einer Praxis ihrer Wahl aufnehmen. Nachdem sie sich mit der Praxis auf die gemeinsame Famulatur-Zeit geeinigt haben, ist eine gemeinsame Vereinbarung mit der Famulatur-Praxis abzuschließen. Der Studierende legt dem Studierendensekretariat die gemeinsam unterschriebene Vereinbarung vor. Nach Bestätigung durch die Universität nehmen die Studierenden die Vereinbarung wieder mit in die Famulatur-Praxis. In der rechten Spalte findet sich hierzu eine Mustervereinbarung inkl. dem dazugehörigen Zeugnis.

Nach Abschluss der Famulatur haben die Praxisinhaber den Studierenden ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis ist vom Studierenden der Universität zur Anmeldung zum dritten zahnärztlichen Abschnitt vorzulegen.

Erstellt von: Maren Fenchel, 24.08.2021

Aktualisiert von: Heiko Eisele, 03.03.2023