Famulatur
Zum 30. September 2020 trat eine Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen in Kraft. Für Studierende, die nach dem 1. Oktober 2021 ihr Studium beginnen, wird damit die Durchführung einer Famulatur zum festen Bestandteil des Studiums.
Die vierwöchige Famulatur ist während der unterrichtsfreien Zeit (Semesterferien, Urlaubssemester) zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung und dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abzuleisten. Sie kann im Block in einer Praxis durchgeführt oder auf zwei Praxen bzw. eine entsprechend anerkannte Einrichtung - à zwei Wochen - aufgeteilt werden. Da die Famulatur Bestandteil des Zahnmedizinstudiums ist und von den Landesuniversitäten anerkannt werden muss, bedarf es einer Vereinbarung zur Durchführung einer Famulatur mit einer der vier Landesuniversitäten.
Über den Link auf der rechten Seite können Studierende direkt Kontakt zu einer Praxis ihrer Wahl aufnehmen. Nachdem sie sich mit der Praxis auf die gemeinsame Famulatur-Zeit geeinigt haben, ist eine gemeinsame Vereinbarung mit der Famulatur-Praxis abzuschließen. Nach Abschluss der Famulatur haben die Praxisinhaber den Studierenden ein Zeugnis auszustellen.Nach Ableisten der Famulatur werden die unterzeichneten Formulare beim Landesprüfungsamt hochgeladen. In der rechten Spalte findet sich hierzu (externer Link zum Landesprüfungsamt) eine Mustervereinbarung inkl. dem dazugehörigen Zeugnis .
Famulatur-Praxen
Anmeldung als Famulatur-Praxis
Merkblatt, Vereinbarung und Zeugnis
Erstellt von: Maren Hoffmann, 24.08.2021
Aktualisiert von: Heiko Eisele, 20.01.2025