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Fortbildungsordnung

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren Beruf ausüben, sind nach dem Heilberufe-Kammergesetz, der Fortbildungsordnung und der Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. 

Grundlage einer jeden zahnmedizinischen Tätigkeit ist das Vertrauen zwischen Patientin bzw. Patient und Zahnärztin bzw. Zahnarzt. Diese Beziehung wird durch die hohe fachliche Kompetenz gefördert. Eine Fortbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte soll der Erhaltung und Fortentwicklung der beruflichen Kompetenz dienen.

 

 

 

Erstellt von: n.n., 30.09.2015

Aktualisiert von: Kathrin Möller, 23.01.2023