Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung
Bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg besteht bereits seit 1979 eine Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung. Die Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung befasst sich mit der Begutachtung behaupteter zahnärztlicher Behandlungsfehler und erstellt auf Antrag ein schriftliches Gutachten darüber, ob die Patientin bzw. der Patient in Folge eines schuldhaften Behandlungsfehlers durch ein Kammermitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg einen Gesundheitsschaden erlitten hat. Der Grundgedanke der Gutachterkommission ist die Einschaltung einer Institution, die einer gerichtlichen Klärung vorgeschaltet wird.
Auch für die Zahnärztin oder den Zahnarzt besteht die Möglichkeit die Gutachterkommission anzurufen, um unbegründete Vorwürfe seitens der Patientinnen und Patienten zurückzuweisen. Das Verfahren vor der Gutachterkommission ist für alle Beteiligten gebührenfrei.
Die Gutachterkommissionen sind bei den vier Bezirkszahnärztekammern eingerichtet und setzen sich aus einem Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt und zwei zahnärztlichen Beisitzern zusammen.
Erstellt von: n.n., 30.09.2015
Aktualisiert von: Moritz Löffler, 19.12.2024