Beruf & Familie

Ihre Fragen - Unser Beratungsangebot

Das Praxishandbuch beinhaltet eine große Sammlung an Fachinformationen, Dokumenten und Hilfestellungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Es ist eine wertvolle Hilfe für Angestellte und niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weitere Aspekte beachten müssen.
Die Abteilung „Studierende, junge und angestellte Kammermitglieder“ ist zudem Ansprechpartner bei allen Fragen rund um eine Anstellung.


Schwangerschaft und Stillen

Mit einer Schwangerschaft beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Gerne unterstützen wir schwangere Zahnärztinnen bei allen Fragen rund um ihre berufliche Tätigkeit in einer Praxis. 

Unter Vorlage einer Bescheinigung der Frauenärztin bzw. des Frauenarztes teilen Sie ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass Sie schwanger sind. Diese oder dieser muss Sie nun aus allen Risikobereichen im Arbeitsumfeld entfernen und eine Gefährdungsbeurteilung für Sie erstellen. Das dabei ermittelte Ergebnis entscheidet darüber, ob Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten oder nicht. Dies kann Ihnen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber schriftlich oder mündlich mitteilen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist sofort in Form des Mitteilungsformulares an das zuständige Regierungspräsidium zu übermitteln. Sollten Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten, muss Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber dies dem Zulassungsausschuss der KZV BW mitteilen. 

Wenn Sie sich nach Ablauf des Beschäftigungsverbots (8 Wochen nach der Geburt) dazu entscheiden, wieder tätig zu werden, muss Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber im Rahmen einer erneuten Gefährdungsbeurteilung (Stillzeit) prüfen, ob Sie wieder an Ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz tätig werden dürfen. Soweit es nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes verantwortbar ist, ist Ihnen auch während der Stillzeit die Fortführung Ihrer Tätigkeit zu ermöglichen. 

Weitere Fragen und Hintergrundinformationen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Alleinerziehenden hilft das beigefügte PDF-Dokument zu diesem Thema weiter.

 


Die ersten Tätigkeitsjahre

Nach einigen Wochen im beruflichen Umfeld entwickeln viele junge Kammermitglieder Interesse an den betriebswirtschaftlichen Abläufen in der Zahnarztpraxis. Insbesondere in der Vorbereitungszeit empfehlen wir, sich auch mit den nicht-zahnmedizinischen Praxisabläufen zu beschäftigen.

Neben der Betriebswirtschaft rücken aber auch das Verhalten und das zwischenmenschliche Miteinander während und nach der Arbeit am Patienten weiter in den Fokus. Gerade in einer zahnärztlichen Praxis – sei es die eigene, die zukünftige oder die des momentanen Arbeitgebers – trifft man auf all diese Themenfelder. Hieraus ergeben sich oft spannende Fragen für Berufsanfänger, aber auch für erfahrene Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner.

Gemeinsam mit ihren Fortbildungseinrichtungen ist die Landeszahnärztekammer kompetenter Ansprechpartner zu den vielen Fragestellungen und Abläufen, die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Alltag beschäftigen oder behindern. 
 
Themen sind zum Beispiel:
-    Verhalten am Stuhl
-    Anleiten einer Assistenz
-    Buchhaltung
-    Abrechnungen
-    Marketing
-    Personal
-    Beschaffungs- und Entsorgungsmanagement
-    Unternehmerisches Handeln
 

Erstellt von: Maren Fenchel, 26.08.2021

Aktualisiert von: Heiko Eisele, 04.12.2023