Röntgen
Aktualisierung der Kenntnisse
Über die Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen ausgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Zahnarzthelfer*innen, wobei sie in ihrer Ausbildung nachweislich mit einer Prüfung die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben müssen.
Außerdem kann ein/e Zahnarzthelfer*in sowie Zahnmedizinische Fachangestellte*r mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem 24-Stunden-Grundkurs für Zahnarzthelfer*in und Zahnmedizinische Fachangestellte*r die Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben.
Zahnarzthelfer/innen sowie Zahnmedizinische Fachangestellte müssen ihre Kenntnisse im Strahlenschutz mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder andere von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahme) aktualisieren, um das Fortbestehen der Kenntnisse zu gewährleisten.
Prüfung und Bescheinigung der im Ausland erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz
Zur Prüfung der im Ausland erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bitte ausschließlich die nebenstehende Checkliste und Antragsformular der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zu verwenden.
Überziehung der Aktualisierungsfrist
Im Ausland erworbene Kenntnisse
Kursübersicht und Anmeldung
Erstellt von: Andrea Mader, 16.08.2016
Aktualisiert von: Simone Kramer, 07.09.2020