Röntgen
Aktualisierung der Kenntnisse
Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder einer anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme) aktualisiert werden. Die Aktualisierungskurse der Bezirkszahnärztekammern entnehmen Sie bitte der nebenstehenden interaktiven Karte.
Eine Prüfung bei Nichteinhaltung der Aktualisierungsfrist erfolgt durch die LZK BW über nebenstehendes Online-Formular.
Prüfung und Bescheinigung der im Ausland erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz
Die Prüfung der im Ausland erworbenen Fachkunde im Strahlenschutz erfolgt durch die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Nutzen Sie bitte ausschließlich die nebenstehende Checkliste und Antragsformular.
Überziehung der Aktualisierungsfrist
Im Ausland erworbene Kenntnisse
Kursübersicht und Anmeldung
Klicken Sie auf die Karte, um zur Kursübersicht und Anmeldung der Bezirkszahnärztekammern zu gelangen
Erstellt von: Andrea Mader, 16.08.2016
Aktualisiert von: Simone Kramer, 23.08.2023