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Aktualisierung der Kenntnisse

Über die Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen ausgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer, wobei sie in ihrer Ausbildung nachweislich mit einer Prüfung die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben müssen.

Außerdem können Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer sowie Zahnmedizinische Fachangestellte mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem 24-Stunden-Grundkurs für Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder Zahnmedizinische Fachangestellte die Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben.

Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer sowie Zahnmedizinische Fachangestellte müssen ihre Kenntnisse im Strahlenschutz mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder andere von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahme) aktualisieren, um das Fortbestehen der Kenntnisse zu gewährleisten.


Prüfung und Bescheinigung der im Ausland erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz

Zur Prüfung der im Ausland erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bitte ausschließlich die nebenstehende Checkliste und Antragsformular der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zu verwenden.

Überziehung der Aktualisierungsfrist


Im Ausland erworbene Kenntnisse


Kursübersicht und Anmeldung

Klicken Sie auf die Karte, um zur Kursübersicht und Anmeldung der Bezirkszahnärztekammern zu gelangen

Karte der Regierungsbezirke

 

Erstellt von: Andrea Mader, 16.08.2016

Aktualisiert von: Steffen Griebsch, 29.07.2022