Röntgen
Aktualisierung der Kenntnisse
Über die Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen ausgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer, wobei sie in ihrer Ausbildung nachweislich mit einer Prüfung die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben müssen.
Außerdem können Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer sowie Zahnmedizinische Fachangestellte mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem 24-Stunden-Grundkurs für Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder Zahnmedizinische Fachangestellte die Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben.
Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer sowie Zahnmedizinische Fachangestellte müssen ihre Kenntnisse im Strahlenschutz mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder andere von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahme) aktualisieren, um das Fortbestehen der Kenntnisse zu gewährleisten.
Prüfung und Bescheinigung der im Ausland erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz
Zur Prüfung der im Ausland erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bitte ausschließlich die nebenstehende Checkliste und Antragsformular der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zu verwenden.
Überziehung der Aktualisierungsfrist
Im Ausland erworbene Kenntnisse
Kursübersicht und Anmeldung
Klicken Sie auf die Karte, um zur Kursübersicht und Anmeldung der Bezirkszahnärztekammern zu gelangen
Erstellt von: Andrea Mader, 16.08.2016
Aktualisiert von: Steffen Griebsch, 29.07.2022