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Ausländische Abschlüsse

BQFG-Gleichwertigkeitsfeststellung oder Ausbildung zur ZFA?

Das Berufsfeststellungsqualifizierungsgesetz (BQFG), kurz "Anerkennungsgesetz", dient dazu, die Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsqualifikationen zu vereinfachen und zu verbessern. Ein Ziel ist es, den deutschen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiv zu machen und ihnen eine Beschäftigung zu ermöglichen, die ihrer Qualifikation entspricht. Insofern dient das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Transparenz, so dass Arbeitgeber die Auslandsqualifikation besser einschätzen können. Ein solches Verfahren ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für eine Tätigkeit im Berufsfeld von Zahnmedizinischen Fachangestellten.

Das Berufsbild "Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA)" gehört - im Gegensatz zum Beruf des Zahnarztes - zu den sogenannten nicht reglementierten Berufen. Daher wird das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit auch als nicht förmliches Berufszulassungsverfahren qualifiziert.

Praxismitarbeiter/innen mit ausländischem Berufsabschluss ist es somit grundsätzlich möglich, im Beruf ZFA in Deutschland tätig zu sein. Allerdings bestehen konkrete Einschränkungen in spezifischen Bereichen insbesondere bei der Aufbereitung/ Freigabe von Medizinprodukten oder beispielsweise im Bereich Röntgen.

Für die Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse auf die Gleichwertigkeit mit dem inländischen Referenzberuf "Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r" nach dem BQFG ist ausschließlich die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, im Auftrag der einzelnen Landeszahnärztekammern, zuständig. Voraussetzung für das Verfahren ist ein ausländischer Ausbildungsabschluss, der auf staatlichen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften beruht (Ausbildungsverordnung, Prüfungsordnung, etc.). Anträge richten Sie bitte direkt an die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren stehen Ihnen Frau Lülf und Frau Funke (Tel. 0251/507-549) gerne zur Verfügung. In der rechten Spalte finden Sie weitergehende Informationen sowie die entsprechenden Anträge hierzu.

ZFA-Ausbildung als Alternative

Alternativ zur Gleichwertigkeitsfeststellung besteht die Möglichkeit, eine ZFA-Ausbildung in einer Zahnarztpraxis in Deutschland zu absolvieren. Sie dauert in der Regel drei Jahre (bei Verkürzung zwei Jahre), deckt alle Bereiche für eine Tätigkeit in der Zahnarztpraxis in Deutschland ab und endet mit dem bundesweit anerkannten Berufsabschluss "Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA)". Hier finden Sie weitere Informationen rund um die ZFA-Ausbildung.

 

Erstellt von: Claudia Richter, 26.04.2022

Aktualisiert von: Claudia Richter, 04.10.2022