Röntgen
Beantragung der Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
Zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit benötigen Zahnärztinnen und Zahnärzte neben der zahnärztlichen Approbation auch die "Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz" gemäß Strahlenschutzverordnung! Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Antrag aus der rechten Sidebar.
Im Zuge eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens einer Röntgeneinrichtung müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre "Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz" beim zuständigen Regierungspräsidium vorlegen. Die Antragsstellung erfolgt bei Kammermitgliedern über nebenstehenden Online-Antrag.
Prüfung und Bescheinigung der im Ausland erworbenen Fachkunde im Strahlenschutz
Die Prüfung der im Ausland erworbenen Fachkunde im Strahlenschutz erfolgt durch die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Nutzen Sie bitte ausschließlich die nebenstehende Checkliste und das Antragsformular.
Aktualisierung der Fachkunde
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder einer anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme) aktualisiert werden. Die Aktualisierungskurse der Bezirkszahnärztekammern entnehmen Sie bitte der nebenstehenden interaktiven Karte.
Eine Prüfung bei Nichteinhaltung der Aktualisierungsfrist erfolgt durch die LZK BW über nebenstehendes Online-Formular.
Beantragung der Fachkundebescheinigung
Im Ausland erworbene Fachkunde
Überziehung der Aktualisierungsfrist
Übersicht der Aktualisierungskurse
Klicken Sie auf die Karte um zur Kursübersicht und Anmeldung zu gelangen.
Erstellt von: Andrea Mader, 29.06.2016
Aktualisiert von: Simone Kramer, 24.06.2024