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Beantragung der Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

Zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit benötigen Sie neben der zahnärztlichen Approbation auch die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (gemäß Strahlenschutzverordnung)!

Für folgende Anwendungsgebiete kann bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg eine Fachkundebescheinigung beantragt werden:

  • Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Fachkunde I, Grundfachkunde)
  • Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen
  • Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung
  • Digitale Volumentomographie

Hinweise zur Antragsstellung:

  1. Überprüfen Sie die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen, gemäß Checkliste.
  2. Die Beantragung der Fachkundebescheinigung erfolgt über das Online-Antragsformular.
  3. Die Beantragung der Fachkundebescheinigung weiterer Sachfelder (z. B. DVT) muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von fünf Jahren erfolgen. Eine spätere Beantragung ist ausgeschlossen.
  4. Gemäß der aktuell gültigen Fassung der Gebührenordnung der LZK BW wird eine Gebühr i. H. von 30,00 € bei Zweitausstellung und bei Erstausstellung der Fachkundebescheinigung für Nicht-Kammermitglieder erhoben.

Prüfung und Bescheinigung der im Ausland erworbenen Fachkunde im Strahlenschutz

Zur Prüfung der im Ausland erworbenen Fachkunde im Strahlenschutz sind bitte ausschließlich die nebenstehende Checkliste und Antragsformular der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zu verwenden.


Aktualisierung der Fachkunde

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder einer anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme) aktualisiert werden.

Bei Fragen zu den durch die Bezirkszahnärztekammern angebotenen Aktualisierungskursen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Bezirkszahnärztekammer.

Bei Nichteinhaltung der Aktualisierungsfrist prüft die LZK BW eine mögliche Fortgeltung der Fachkunde im Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie hierzu das nebenstehende Formular zur Prüfung bei Überziehung der Aktualisierungfrist.

Nach dem Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz ist die Fortgeltung durch behördlich anerkannte "Fachkunde-Aktualisierungskurse für Zahnärtzinnen und Zahnärzte" aufrecht zu erhalten.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die erstmalig in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren ihre Fachkunde nachweisen müssen, benötigen eine Bescheinigung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg über ihre vorhandene Fachkunde im Strahlenschutz. Diese ist dem zuständigen Regierungspräsidium im Zuge des Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vorzulegen.

Beantragung der Fachkundebescheinigung



Im Ausland erworbene Fachkunde


Überziehung der Aktualisierungsfrist


Übersicht der Aktualisierungskurse

Klicken Sie auf die Karte, um zur Kursübersicht und Anmeldung der Bezirkszahnärztekammern zu gelangen

Karte der Regierungsbezirke

Erstellt von: Andrea Mader, 29.06.2016

Aktualisiert von: Simone Kramer, 26.07.2022