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Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei Einführung neuer oder Änderung einer bestehenden Vorschrift

Die Kammer hat vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in Baden-Württemberg (GBl. vom 30.12.2020, Seite 1255 ff.) durchzuführen.

Ebenfalls auf der Grundlage dieses Gesetzes hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zudem Entwürfe von Vorschriften, mit denen neue Vorschriften eingeführt oder bestehende Vorschriften geändert werden sollen und die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, auf der Homepage für betroffene Interessensträger sowie Dritte zu veröffentlichen und diese dadurch zu informieren. Nur soweit dies relevant und angemessen ist, führt die Kammer sodann eine öffentliche Anhörung durch.

Die Veröffentlichung auf der Homepage beträgt gemäß § 9d i. V. m. § 9a Heilberufe-Kammergesetzes mindestens 21 Tage. Erst danach werden die Entwürfe zur Beratung und Abstimmung der LZK-Vertreterversammlung vorgelegt.

Allen Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt zu den Satzungsänderungen bzw. Satzungsneufassungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, darzulegen. Die Darlegung der Standpunkte müssen dabei die Verhältnismäßigkeitsprüfung der entsprechenden Satzung betreffen. Standpunkte können rechts unter dem Button „Rückmeldeformular“ abgegeben werden. Alternativ können sie auch direkt unter satzungsaenderung(@)lzk-bw.de eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Kammer lediglich verpflichtet ist, die Standpunkte bezüglich der Verhältnismäßigkeitserwägungen zu prüfen, jedoch grundsätzlich keine Rückmeldung erfolgt. Sollte ausnahmsweise eine öffentliche Anhörung notwendig werden, so gibt die Kammer auf dieser Seite die Einzelheiten zum Anhörungsverfahren bekannt.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass personenbezogene Daten erhoben werden: Landeszahnärztekammer BW (lzk-bw.de)



Erstellt von: Diemo Rohde, 23.03.2021

Aktualisiert von: Moritz Löffler, 06.10.2022