Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss der Landeszahnärztekammer besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden, einer bzw. einem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern.
Der Haushaltsausschuss ist für die Aufstellung des Haushaltsplans, die laufende Rechnungsführung sowie die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Die jährliche Prüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die Verwendung der Haushaltsmittel sich im Einklang mit dem von der Vertreterversammlung verabschiedeten Haushaltsplan mit Anlagen und den Richtlinien über die Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung der Kammer befinden und ob die Haushaltsmittel nach den Grundsätzen einer ordentlichen Haushaltsführung zweckmäßig bewirtschaftet worden sind. Die Prüfung der Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsprüfung hat unter Hinzuziehung der Prüfstelle der Bundeszahnärztekammer oder eines anderen Wirtschaftsprüfers oder vereidigtem Buchführers zu erfolgen.
Der Haushaltsausschuss hat des Weiteren die Aufgabe, auf der Basis des Haushaltsplans der Vertreterversammlung einen Vorschlag für die Art und Höhe des Kammerbeitrages zur Entscheidung vorzulegen.
Mitglieder
Erstellt von: n.n., 16.10.2015
Aktualisiert von: Tricept AG, 08.12.2021