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Studium Allgemein

Das Studium der Zahnmedizin besteht aus einer Mischung von praktischen und theoretischen Anforderungen sowie einer medizinisch-wissenschaftlichen Ausbildung. Die Regelstudienzeit beträgt elf Semester und endet mit dem Staatsexamen. Die Zulassung wird über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund geregelt, bei der sich Interessenten direkt bewerben müssen.

Nach bestandenem Physikum - der umfangreichen Zwischenprüfung - erwartet die Zahnmedizinstudierenden der klinische Teil des Studiums. Darin behandeln die Studierenden erstmals Patientinnen und Patienten, fertigen erste Füllungen, stellen Inlays im Labor her und assistieren im OP. Bevor sie sich am Ende der Studienzeit Zahnärztin oder Zahnarzt nennen dürfen, wartet das Staatsexamen mit 14 mündlichen Prüfungen und mehrwöchigen praktischen Prüfungen im Zahnlabor.

Nach bestandener Prüfung und erteilter zahnärztlicher Approbation durch die zuständige Approbationsbehörde in Baden-Württemberg, das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie und Approbationswesen im Regierungspräsidium Stuttgart, können sich Zahnärztinnen und Zahnärzte niederlassen. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Vertragszahnärztliche Zulassung anstreben, haben eine zweijährige Vorbereitungszeit in einer Klinik oder einer Zahnarztpraxis mit Vertragszahnärztlicher Zulassung zu absolvieren.


Immer mehr Studierende entscheiden sich, nicht nur die Famulatur, sondern das ganze Studium im Ausland zu beginnen. Dabei sind die Anforderungen ganz unterschiedlich.
Helfen bei der Suche nach einer geeigneten Famulaturstelle der "Zahnmedizinische Austausch Dienst" oder gemeinnützige Organisationen weiter, gibt es bei der Suche nach einem Auslandsstudium mehrere Möglichkeiten. Insbesondere kann das Studium im Ausland - ebenso wie die Famulatur - selbst organisiert werden. Eine erste Auswahl finden Sie auf den Internetsuchportalen der einzelnen Universitäten, Stipendien und anderer Anbieter. Dort finden Sie viele Informationen, z.B. die Voraussetzungen zur Zulassung zum Zahnmedizinstudium im Ausland.

Wenn Sie mit Ihrem Studium eine zahnmedizinische Tätigkeit in Baden-Württemberg beginnen möchten, müssen vorab diverse Voraussetzungen erfüllt werden, die Sie unserem Internetauftritt unter Ausländische Berufsausbildung entnehmen können.

Das Studium nimmt im Leben angehender Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner viel Raum ein. Was aber, wenn eine Schwangerschaft dazu kommt oder ein Kind gestillt werden muss? 

Für schwangere oder stillende Studentinnen sind im Mutterschutzgesetz keine besonderen Regelungen vorgesehen. Da Schwangere und Stillende aber zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Menschen gehören, muss durch die Universitäten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Ihrer Universität: 

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland (BdZM) sowie den Fachschaftsvorsitzenden der zahnmedizinischen Universitäten wird seit dem Jahr 2016 die Uni-Tour angeboten. Die von den Fachschaften der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm organisierte und von der Landeszahnärztekammer mit der jeweiligen Bezirkszahnärztekammer sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unterstützte Veranstaltung informiert Zahnmedizinstudierende über die Aufgaben und Themenbereiche der Körperschaften. Kick-Off-Termin für die Veranstaltungsserie war am 29.06.2016 in Freiburg. Berichte und Impressionen einiger Veranstaltungen finden Sie nachstehend.

 

Erstellt von: Maren Fenchel, 24.08.2021

Aktualisiert von: Heiko Eisele, 01.03.2023