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Kammersignum

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg gestattet ihren Kammermitgliedern im Rahmen der Berufsordnung die Verwendung des von der Bundeszahnärztekammer freigegebenen Verbandszeichen (gelbes "Z"), das von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg als Kammersignum geführt wird.

Das Kammersignum darf für alle zulässigen Informationsträger wie Praxisdrucksachen, Stempel, Praxisschilder, Anzeigen und Informationsschriften verwendet werden. Die Proportionen des Logos müssen beibehalten werden. Text- und Bildmarke dürfen nicht verändert werden.

Erstellt von: n.n., 30.09.2015

Aktualisiert von: Sabrina Seng, 10.07.2023