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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Risikoaufklärung des Patienten vor einer Bandscheibenoperation

Ein Arzt ist verpflichtet, den Patienten schon im Zeitpunkt der Entscheidung zur Operation und der Terminbestimmung die Risiken aufzuzeigen, die mit diesem Eingriff verbunden sind. Der Patient muss noch ausreichend Gelegenheit haben, sich innerlich…

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe  | Aktenzeichen: VI ZR 131/02  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Schadenersatzrecht , Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen

Der Zahnarzt kann seinen Honoraranspruch wegen magelhafter Aufklärung verlieren, wenn sich die gewählte Versorgungsart als unbrauchbar erweist.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart  | Aktenzeichen: 14 U 74/2000  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Schadenersatzrecht , Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Befreiung von der Teilnahme am örtlichen Notfalldienst aufgrund eingeschränkter ärztlicher Tätigkeit

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die grundsätzliche Pflicht aller niedergelassenen Ärzte zur Teilnahme am örtlichen Notfalldienst betont und hierbei auf die Ausnahmeregelung des § 24 Berufsordnung der Landesärztekammer…

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 | Gericht:  Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg  | Aktenzeichen: 9 S 3399/96  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot

Für ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot, mit dem der Gefahr einer Infektion mit Aids- oder Hepatitisviren vorgebeugt werden soll, genügt bereits eine sehr geringe Infektionswahrscheinlichkeit.

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 | Gericht:  Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig  | Aktenzeichen: 5 C 42/89  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Praxisführung , Ausübung des zahnärztlichen Berufs