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Allgemeines zum Berufsstart

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg gratuliert zum abgeschlossenen Studium! 

Nach Abschluss des Studiums geht es nun an die Approbation. Der „Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt“ ist in Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 95 - Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen) zu stellen.

Mit der Erlangung der Approbation sind Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtet, in der Landeszahnärztekammer, in deren Zuständigkeitsgebiet sie arbeiten, Mitglied zu werden. In Baden-Württemberg findet zudem eine Zuordnung zu einem der vier Bezirke statt. Primär bestimmt der Tätigkeitsort die Zugehörigkeit. Ohne zahnärztliche Tätigkeit ist der Wohnort ausschlaggebend.

Nach dem Studium sind daher einige Formalitäten zu erledigen. Die Abteilung für „Studierende, junge und angestellte Kammermitglieder“ der LZK BW hilft hierbei gerne weiter.

Das ist jetzt wichtig:
-    Antrag auf Mitgliedschaft bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
     Meldepflicht: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (lzk-bw.de)
-    Antrag auf Pflichtmitgliedschaft im zahnärztlichen Versorgungswerk
     sowie Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
     Anmeldung zur Teilnahme - BWVA
-    Beantragung des Zahnarztausweis
     Zahnarztausweis
-    Fachkunde im Strahlenschutz
     Beantragung der Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
    

 

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Das zahnärztliche Versorgungswerk

In der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sind approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ebenso Pflichtmitglied wie in der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Die Anmeldepflicht beginnt mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Zahnärztin oder Zahnarzt.

Pflichtmitglieder im Versorgungswerk haben die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Alle Anträge, Versorgungsleistungen sowie weitere Hilfestellungen finden sich auf der Homepage der standeseigenen Versorgungsanstalt: https://www.bwva.de/ 
 

Anstellungsverhältnisse

Mit der Approbation erlangen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland ihre Arbeitserlaubnis. Sie dürfen somit die Zahnmedizin nach deutscher Gesetzgebung praktizieren.

Grundsätzlich stehen jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten viele Wege offen. Die beiden häufigsten sind die Niederlassung in eigener Praxis oder die Anstellung bei einem niedergelassenen Zahnarzt oder Zahnärztin oder in einer Klinik. Um die Kassenzulassung zu erhalten muss eine zweijährige Assistenzzeit absolviert werden. Die Bewerbung als Vorbereitungsassistentin oder Vorbereitungsassistent ist für den Großteil der jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner der erste Schritt in die Erwerbsphase.

Darüber hinaus gibt es weitere Anstellungsmöglichkeit in der Zahnmedizin. Tiefer gehende Informationen hierzu finden sich in der beigefügten Broschüre Schritte in das zahnärztliche Berufsleben der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Mit "FutureNOW - Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg" hat die Landeszahnärztekammer ein umfangreiches Projekt ins Leben gerufen. Es richtet sich vor allem an junge Zahnärztinnen und Zahnärzte beim Übergang vom Studium ins Berufsleben, während ihrer Assistenzzeit und zu Beginn ihrer Berufsausübung.

Ziel des Projekts ist es, junge Kammermitglieder mit verschiedenen Veranstaltungen auf ihre Existenzgründung und die damit verbundenen Herausforderungen vorzubereiten und den fachlichen Austausch untereinander zu fördern.
 

Ansprechpersonen in den Bezirken

In den vier Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen gibt es spezielle Ansprechpersonen für Studentinnen und Studenten sowie für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Ansprechpersonen fungieren als wichtiges Bindeglied zwischen Universität und Körperschaft und stehen für Anfragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend als pdf.
 

Informationsflyer für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte

Welche Bereiche zu den Kernaufgaben der LZK BW zählen und wie man als junge Zahnärztin oder junger Zahnarzt  von den Dienstleistungen der LZK BW profitieren kann, haben wir im Informationsflyer  "Die Kammer – Ihr Partner; Für junge Zahnärztinnen, Zahnärzte und Neuapprobierte"  zusammengefasst.
Um junge Zahnärztinnen und Zahnärzte beim Start in das zahnärztliche Berufsleben zu unterstützen, hat die Bundeszahnärztekammer gemeinsam mit den Landeszahnärztekammern die Broschüre "Der Weg in die Freiberuflichkeit - Praxisgründung" aufgelegt. Die Broschüre bietet einen Überblick über wichtige Themen der  Berufsausübung  und  listet  nützliche  Informationsquellen  auf.

Erstellt von: Maren Fenchel, 24.08.2021

Aktualisiert von: Heiko Eisele, 23.02.2023