Bezirkszahnärztekammern
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Auf Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes des Landes Baden-Württemberg wurde im Südweststaat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. In Baden-Württemberg sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts als Institution, Teil der Staatsorganisation und in ihrer rechtlichen Eigenständigkeit, verfassungsrechtlich verankert.
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat rechtlich unselbständige Untergliederungen (Bezirkszahnärztekammern), die die entsprechenden Bereiche der Regierungsbezirke des Landes umfassen und ihren Sitz in Stuttgart (Nordwürttemberg), Tübingen (Südwürttemberg), Mannheim (Nordbaden) und Freiburg (Südbaden) haben.
Erstellt von: n.n., 26.10.2015
Aktualisiert von: Tricept AG, 08.12.2021