Bezirkszahnärztekammern
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Auf Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes des Landes Baden-Württemberg wurde im Südweststaat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. In Baden-Württemberg sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts als Institution, Teil der Staatsorganisation und in ihrer rechtlichen Eigenständigkeit, verfassungsrechtlich verankert.
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat rechtlich unselbständige Untergliederungen (Bezirkszahnärztekammern), die die entsprechenden Bereiche der Regierungsbezirke des Landes umfassen und ihren Sitz in Stuttgart (Nordwürttemberg), Tübingen (Südwürttemberg), Mannheim (Nordbaden) und Freiburg (Südbaden) haben.
