Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung wählt und kontrolliert als "Legislative" den Vorstand. Nach § 4 Heilberufe-Kammergesetz entscheidet die Vertreterversammlung über alle Angelegenheiten der Kammer und fasst u. a. Beschlüsse zu:
- Erlass und Änderung der Satzungen, Statuten und Ordnungen
- Wahl des Vorstandes
- Wahl des Haushaltsausschusses und des Rechnungsführers
- Feststellung des Haushaltsplans mit Anlagen sowie der Art und Höhe des Kammerbeitrages
- Bildungen von Einrichtungen im Rahmen der Aufgaben der Kammer
- Beitritt zu Verbänden, Vereinigungen und Arbeitsgemeinschaften
Die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer besteht aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der wahlberechtigten Kammermitglieder. Die Zahl der Mitglieder der Vertreterversammlung ergibt sich aus der jeweiligen Zahl der Kammermitglieder. Derzeit sind 63 Zahnärztinnen und Zahnärzte Delegierte in der Vertreterversammlung. Zu den gewählten Mitgliedern in der Vertreterversammlung kommen kraft Amtes die vier Geschäftsführenden Direktoren der Universitätskliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universitäten in Baden-Württemberg als weitere Mitglieder hinzu.
Erstellt von: n.n., 16.10.2015
Aktualisiert von: Andrea Mader, 11.01.2024