Berufsgerichte
Nach dem Heilberufe-Kammergesetz des Landes Baden-Württemberg gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben der Zahnärztekammer, die Erfüllung der Berufspflichten der Zahnärztinnen und Zahnärzte (Kammermitglieder) zu überwachen. Kammermitglieder haben sich wegen berufsrechtswidriger Handlungen in einem Berufsgerichtsverfahren zu verantworten.
Zu diesem Zwecke sind bei der Landeszahnärztekammer in Baden-Württemberg Berufsgerichte eingerichtet. Die Berufsgerichte sind Organe der Zahnärztekammer und gehören nach der Gerichtsverfassung zu den ordentlichen (staatlichen) Gerichten.
Das erstinstanzliche berufsgerichtliche Verfahren findet vor den Bezirksberufsgerichten statt, die bei den jeweiligen Bezirkszahnärztekammern bestehen. Örtlich zuständig ist das Bezirksberufsgericht, in dessen Bezirk die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt den Beruf ausübt oder, wenn der Beruf nicht ausgeübt wird, den Wohnsitz hat.
Berufungsinstanz im Berufsgerichtsverfahren ist das Landesberufsgericht für Zahnärzte in Stuttgart bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
Zu den Berufsgerichten und ihren Geschäftsstellen:
Landesberufsgericht
Bezirksberufsgericht Freiburg
Bezirksberufsgericht Karlsruhe
Bezirksberufsgericht Stuttgart
Bezirksberufsgericht Tübingen
Erstellt von: n.n., 16.10.2015
Aktualisiert von: Claudia Richter, 17.12.2024