Rahmenverträge
Die Landeszahnärztekammer hat fünf Rahmenverträge im Bereich der Praxisführung - Validierung der Aufbereitungsverfahren/-Prozesse, Abfallentsorgung, Wasseruntersuchung an den Behandlungseinheiten und Prüfung von Elektrogeräten in der Zahnarztpraxis - sowie Rahmenverträge für eine Praxisbewertung bei Abgabe der Praxis und die Anmietung von Fahrzeugen.
In der Corona-Krise hat die Landeszahnärztekammer eine weitere Vereinbarung mit zwei Dentalhandelsfirmen abgeschlossen, die fünf Standard-Hygiene- und Arbeitsschutzartikel in einem Corona-Care-Paket für einen 2-Wochen- bzw. 4-Wochen-Vorrat anbieten. Die Inanspruchnahme dieser Rahmenverträge ist ausschließlich den Kammermitgliedern der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vorbehalten, die von den vergünstigten Konditionen profitieren.
Im November hat die Landeszahnärztekammer weitere Rahmenverträge abgeschlossen. Über die Firmen concile GmbH, AlphaScience GmbH und Anton Gerl GmbH können Kammermitglieder Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zu vergünstigten Konditionen beziehen. Alle Antigen-Schnelltests erfüllen die vom Paul-Ehrlich-Institut und dem RKI aufgestellten Mindestkriterien und sind beim BfArM gelistet.
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Erstellt von: Andrea Mader, 30.09.2015
Aktualisiert von: Andrea Mader, 27.01.2021