Rahmenverträge
Die Landeszahnärztekammer hat Rahmenverträge im Bereich der Praxisführung zu - Validierung der Aufbereitungsverfahren/-Prozesse, Abfallentsorgung, Wasseruntersuchung an den Behandlungseinheiten, Prüfung von Elektrogeräten in der Zahnarztpraxis, Bestellung von OP-Masken (MNS) und FFP2-Atemschutzmasken, Klimaschutz (Klimaneutralität) sowie Rahmenverträge für eine Praxisbewertung bei Abgabe der Praxis und die Anmietung von Fahrzeugen.
Während der Corona-Pandemie hat die Landeszahnärztekammer weitere Rahmenverträge abgeschlossen. Über mehrere Firmen können Kammermitglieder Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zu vergünstigten Konditionen beziehen. Alle Antigen-Schnelltests erfüllen die vom Paul-Ehrlich-Institut und dem RKI aufgestellten Mindestkriterien und sind beim BfArM gelistet. Die Kammermitglieder richten Ihre Bestellung bitte direkt an die Firmen. Dazu finden sich die entsprechenden Bestellformulare auf der rechten Seite.
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Erstellt von: Andrea Mader, 30.09.2015
Aktualisiert von: Simone Kramer, 02.11.2022