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Frühkindliche Karies vermeiden

Zahnmedizinische Prävention der frühkindlichen Karies

Die Häufigkeit der Milchzahnkaries bei unter 3-Jährigen liegt bei 10 bis 15 Prozent, in sozialen Brennpunkten steigen die Prävalenzen bis auf etwa 40 Prozent.

2014 haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK) und der Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ) gemeinsam und fachübergreifend mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) deshalb das gesundheitspolitische Konzept zur zahnmedizinischen Prävention der frühkindlichen Karies entwickelt (Early Childhood Caries = ECC-Konzept). Darin wurde gefordert, für Kinder zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat drei systematische zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen einzuführen.
 
Flankierend zur ECC-Konzepterstellung haben KZBV und BZÄK 2016 einen Online-Ratgeber für die zahnärztliche Praxis zum Thema „Frühkindliche Karies vermeiden“ erarbeitet. Dieser Ratgeber wurde 2019 aktualisiert und kann auch abgerufen werden unter https://www.kzbv.de/fruehkindliche-karies-vermeiden.1030.de.html.
 
Anlass der Aktualisierung war, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das ECC-Konzept von KZBV/BZÄK weitgehend umgesetzt hat. Das sogenannte Gelbe Heft (ärztliches Kinderuntersuchungsheft) enthält bekanntlich Ankreuzfelder mit sechs Verweisen von der Ärztin bzw. Kinderärztin oder vom Arzt bzw. Kinderarzt zur Zahnärztin bzw. zum  Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat. Der bisherige Leistungskatalog der GKV wurde zudem um drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat erweitert. Sie beinhalten u.a. die eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Dazu haben Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis. Weiterhin bleibt der Anspruch für Kinder vom 34. bis zum 72. Lebensmonat erhalten.

Der aktualisierte Ratgeber erläutert unter anderem diese neu geschaffenen Früherkennungsuntersuchungen und gibt zudem praktische Handlungsempfehlungen und Tipps für Zahnarztpraxen zur Betreuung von unter 3-jährigen Patienten. Zielsetzung ist, die Zahnärzteschaft im Umgang mit den kleinsten Patientinnen und Patienten (und deren Eltern) sowie bei der Therapie durch Anregungen und Hinweise im Praxisalltag zu unterstützen.

Interdisziplinäre Vernetzung und überregionale Zusammenarbeit sind weitere wichtige Stichworte. Das beginnt mit der Beratung der Eltern, geht weiter mit dem Aufbau und der Pflege von Netzwerken mit Hebammen und Kinderärztinnen bzw. Kinderärzten und ergänzt die Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Krippen im Rahmen der Gruppenprophylaxe.

Erstellt von: Claudia Richter, 18.06.2020

Aktualisiert von: Claudia Richter, 10.08.2023