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Gutachterwesen

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg als Kammermitglied gemeldet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer zuständigen Bezirkszahnärztekammer Tübingen, Stuttgart, Karlsruhe oder Freiburg als Kammergutachterinnen und Kammergutachter bestellt werden.

Auf der rechten Seite finden Kammergutachterinnen und Kammergutachter die wichtigsten Informationen zur Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), zur Umsatzsteuerpflicht bei der Erstellung von Gutachten durch (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte sowie ein Merkblatt zur Befangenheit des Gutachters und sonstige Hinweise.

Wir stellen Ihnen außerdem ein Abrechnungsprogramm für Gerichtsgutachterinnen und Gerichtsgutachter sowie die Anleitung zur Anwendung des Programms zur Verfügung.

Erstellt von: Andrea Mader, 10.03.2020

Aktualisiert von: Claudia Richter, 29.06.2021