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Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Dienst)

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 sind auch Zahnarztpraxen mit nur einer Beschäftigten oder einem Beschäftigten zur Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung (BuS-Dienst) verpflichtet.

Als Kammermitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg können Sie an der alternativen, bedarfsorientierten, betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung teilnehmen. Alle Informationen über das BuS-Dienst "Kammermodell" der LZK BW entnehmen Sie dem Flyer BuS-Dienst "Kammermodell".

Das BuS-Dienst "Kammermodell" richtet sich an Zahnarztpraxen, die in "Eigenregie" mit fachlicher Unterstützung der Kammer die rechtlichen Vorgaben umsetzen, Gefährdungen beurteilen, Risiken minimieren, Schutzmaßnahmen einführen und hierdurch den praxisinternen Arbeitsschutz kontinuierlich verbessern möchten.

Für die Umsetzung des BuS-Dienstes in der Zahnarztpraxis können Sie Ihr angestelltes Personal einbeziehen. Zur optimalen, fachlichen Vorbereitung bietet die LZK BW einen entsprechenden Fortbildungskurs an: https://fortbildung-lzkbw.de/

Erstellt von: Simone Kramer, 30.09.2015

Aktualisiert von: Simone Kramer, 17.01.2024