Vorstand
Der Vorstand bildet die „Exekutive", er besteht aus neun Kammermitgliedern und führt die laufenden Geschäfte, sofern nicht gemäß Satzung oder besonderem Beschluss die Zuständigkeit bei der Vertreterversammlung liegt.
Karlsruhe
Heilbronn
Friedrichshafen
Freiburg
Erstellt von: n.n., 16.10.2015
Aktualisiert von: Andrea Mader, 15.03.2024