Notfalldienst

In Baden-Württemberg ist ein zahnärztlicher Notfalldienst eingerichtet. Der zahnärztliche Notfalldienst erstreckt sich auf Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sowie auf die Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr. In der Regel beginnt der Notfalldienst um 8.00 Uhr und endet nach 24 Stunden.

Der zahnärztliche Notfalldienst wird in jedem der vier Regierungsbezirke Baden-Württembergs unterschiedlich geregelt.

Die zum Notfalldienst eingeteilte Praxis in Ihrer Nähe ermitteln Sie über die Internetseite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Erstellt von: n.n., 30.09.2015

Aktualisiert von: Andrea Mader, 24.08.2020