Kontakt

Aufstiegschancen

Fortbildung lohnt sich

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) haben sehr gute Aufstiegschancen und wer nach der Ausbildung einen Zahn zulegt, kann die Karriereleiter schnell erklimmen. Neue Erkenntnisse in der Zahnmedizin, die konsequente Durchführung aller Hygienerichtlinien, die Verwaltungsarbeit mit modernster Software, die medizinisch-technische Entwicklung sowie das Qualitätsmanagement in der Praxis sind Inhalt vieler Fortbildungsveranstaltungen.

 

Die fortgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Zusatzbezeichnung Prophylaxe ist für die Verhütung von Zahn- und Mundkrankheiten geschult und kann Prophylaxemaßnahmen bei Kindern und Erwachsenen durchführen, ebenso die systematische Reinigung der Zähne und die Kontrolle des Zahnfleisches.

→ Kursteil I Gruppen- und Individualprophylaxe, Kursteil II a Herstellung von Situationsabformungen und Provisorien, Kursteil IIc Fissurenversiegelung von kariesfreien Zähnen

→ oder Kursteil I Gruppen- und Individualprophylaxe, Kursteil II b Hilfestellung bei der kieferorthopädischen Behandlung, Kursteil II c Fissurenversiegelung von kariesfreien Zähnen.

Die Zahnmedizinische Prophylaxe-Assistentin (ZMP) ist eine qualifizierte Mitarbeiterin des Zahnarztes, die nach seiner Anweisung sowie unter seiner Aufsicht und Verantwortung Hilfe bei der Behandlung von Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten leistet. Sie verfügt über eine zusätzliche Qualifikation im Bereich Prophylaxe.

Die/der ZMP entlastet den Zahnarzt bei der zahnmedizinischen Vorsorge. Sie/er ist befähigt, die professionelle Zahnreinigung mit allen zur Verfügung stehenden modernen Apparaten und Hilfsmitteln unter Aufsicht des Zahnarztes selbständig durchzuführen.

Für Absolventen/innen mit Hochschulreife und DH-Fortbildungsziel gelten besondere Zulassungskriterien, so können die Kursteile I, II a und II c bereits während der Ausbildung zur ZFA absolviert werden.

Voraussetzung zur Zulassung an der Fortbildung ist jeweils der Nachweis

  1. einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung als „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ oder „Zahnarzthelfer/in“ oder eines gleichwertigen Abschlusses und jeweils eine einjährige Berufstätigkeit als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r,
  2. einer gültigen Erste-Hilfe-Ausbildung („Ausbildung betrieblicher Ersthelfer“),
  3. über aktuelle Kenntnisse im Röntgen und Strahlenschutz gem. § 18 a RöV und
  4. über die erfolgreiche Absolvierung der Kursteile I, II a und II c.

Für Absolventen/innen mit Hochschulreife und DH-Fortbildungsziel gelten besondere Zulassungskriterien, so können die Kursteile I, II a und II c bereits während der Ausbildung zur ZFA absolviert werden.
 

Die Zahnmedizinische Fach-Assistentin (ZMF) ist eine qualifizierte Mitarbeiterin des Zahnarztes, die nach seiner Anweisung sowie unter seiner Aufsicht und Verantwortung Hilfe bei der Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten leistet. Außerdem verfügt die Zahnmedizinische Fach-Assistentin über eine zusätzliche Qualifikation in den Bereichen  Praxisorganisation und Prophylaxe.

Die Patientenaufklärung hinsichtlich optimaler Mundhygiene, mundgesunder Ernährung, oraler Prävention und Therapie gehören zum Aufgabengebiet der/des Zahnmedizinischen Fachassistentin/ten.

Unter Anweisung führt die/der ZMF auch begleitende präventive Behandlungsmaßnahmen selbständig durch. Im Bereich der Praxisorganisation und -verwaltung besitzt die/der Zahnmedizinische Fachassistent/in besondere Qualifikationen, außerdem ist sie/er mitverantwortlich für die Aus- und Weiterbildung neu ins zahnärztliche Praxisteam stoßender junger Kolleginnen und Kollegen.
 

Die höchste Ebene des stufenweisen modularen Fortbildungssystems bildet gegenwärtig das Berufsbild Dentalhygieniker/in Professional. Das Aufgabengebiet in der Praxis umfasst primär die orale Prophylaxe, insbesondere das Erkennen und Erfassen von Krankheiten im Bereich der Mundhöhle, die intensive Beratung und Motivation der Patienten zur häuslichen Prophylaxe sowie die Assistenz bei allen komplizierten Behandlungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich und bei systemischen Parodontalbehandlungen. Sie ist eine wichtige Ansprechpartnerin bei der Ausbildung in der Praxis.

Im Unterschied zur/zum ZMF umfassen die Fortbildungsinhalte der DH-Fortbildungsordnung insbesondere die individuelle Befunderhebung in den Bereichen Prävention und Parodontologie sowie die parodontale Begleit- und Erhaltungstherapie. Mit diesen Schlüsselqualifikationen ist die/der DH Professional ein/e entscheidende/r Mitarbeiter/in des Zahnarztes bei der Betreuung der Pardontalerkrankungen, vor allem weil sie/er durch ihre Tätigkeit im Rahmen des Recalls den Langzeiterfolg sicherstellt.
 

Die fortgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Zusatzbezeichnung Praxisverwaltung übernimmt Abrechnungs- und Verwaltungstätigkeiten. Der Zahnarzt wird sachkundig und verantwortlich in administrativen Teilbereichen entlastet.

 → Kursteil III Praxisverwaltung

 

Die Tätigkeit der Zahnmedizinischen Verwaltungs-Assistentin (ZMV) umfasst die gesamte Verwaltungsarbeit und die Praxisorganisation.

Die/Der Zahnmedizinische Verwaltungsassistent/in (ZMV) entlastet den Praxisinhaber sachkundig und verantwortlich von allen Aufgabenstellungen im administrativen Bereich. Sie/Er verfügt über besondere abrechnungstechnische, informationstechnologische, (arbeits-)rechtliche und betriebswirtschaftlich-kaufmännische Kenntnisse. Durch ihre Kenntnisse nimmt die zahnmedizinische Verwaltungs-Assistentin eine Schlüsselfunktion im Praxismanagement ein.

Die/ der ZMV ist sowohl Ansprechpartner/in für Patienten als auch Mittler/in im Teamgefüge zwischen Praxisinhaber, Kolleginnen und Auszubildenden. Für den Ausbildungsbereich steht der Praxis mit einer/m ZMV eine hervorragend ausgebildete Fachkraft zur Verfügung an die auch stärker als bisher Ausbildungsinhalte zur Unterweisung übertragen werden können.
 

Die Dentale Fachwirtin/ der Dentale Fachwirt hat die Kompetenz zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender beruflicher Aufgabenstellungen. Hierbei steht vermehrt die strategische Handlungskompetenz für die praktische Umsetzung in der Zahnarztpraxis im Vordergrund.

Im Rahmen der Fortbildung werden hierfür die erforderlichen Handlungskompetenzen in den Bereichen Mathematik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Buchführung, Statistik, Recht, Volkswirtschaftslehre sowie allgemeine, spezielle und strategische, praxisbezogene Betriebswirtschaftslehre vermittelt. Diese Fortbildungsinhalte qualifizieren insbesondere für Sach- und Organisationsaufgaben innerhalb des Unternehmens Zahnarztpraxis sowie darüber hinaus für die verantwortliche Übernahme von Führungsaufgaben.
 

Neben den Aufstiegsfortbildungen an den kammereigenen Fortbildungseinrichtungen, die jeweils mit einer bundesweit anerkannten "Kammerprüfung" vor der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ihren Abschluss finden, bieten zahlreiche andere Fortbildungsveranstalter eigene Fortbildungen an.

Falls Sie eine Fortbildungsprüfung vor der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ablegen wollen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn ihrer Aufstiegsfortbildung bei dem Anbieter, ob es sich bei seinem Angebot um eine den Fortbildungsvorschriften der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg entsprechende Fortbildung handelt.

Soweit Sie Kontaktdaten von alternativen Fortbildungsanbietern benötigen, finden Sie diese in unserem Fortbildungskalendarium, sofern von Seiten des Anbieters eine Eintragung vorgenommen wurde.

Erstellt von: Kerstin Frankenberger, 30.09.2015

Aktualisiert von: Lara Fürst, 02.10.2023