Die Werbeanzeige mit dem Slogan "Zeig dein schönstes Lächeln mit J." verstößt gegen Berufsrecht
| Gericht:
Berufsgericht (BG)
Münster
| Aktenzeichen: 18 K 3561/21.T
| Entscheidung:
Beschluss
Kategorie:
Berufliche Kommunikation
,
Sonstiges