Gesetzliche Regelungen
Die neue ZFA-Ausbildungsverordnung wurde am 25.03.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 01.08.2022 in Kraft.
Beibehalten wurden die Berufsbezeichnung "Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter", die Systematik einer dreijährigen Berufsausbildung sowie die Ausbildungsstruktur. Neu sind die Themen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“, welche über sogenannte Standardberufsbildpositionen, d.h. diese sind gesetzlich fixiert, integrativ vermittelt werden. Zudem wurde mit der gestreckten Abschlussprüfung eine neue Prüfungsform gewählt.
Die ZFA-Ausbildung führt die bewährte Kontur einer Allround-Fachkraft fort. Insoweit handelt es sich um eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte. Darüber hinaus wurden die Bereiche Arbeits- und Praxishygiene, Medizinprodukteaufbereitung, Digitalisierung, Datensicherheit und Kommunikation deutlich überarbeitet. Auch das Prüfungswesen wurde neu organisiert. Erklärtes Ziel der am Novellierungsprozess beteiligten Sozialpartner war es, das ZFA-Qualifikationsprofil so auszugestalten, dass die Ausbildung weiterhin attraktiv für junge Menschen bleibt und ihre Bedürfnisse besser abbildet, dass die Bedarfe der Praxen über ein breites Tätigkeitsspektrum abgedeckt werden und dass der Anschluss an eine mögliche Aufstiegsqualifizierung optimiert wird; denn gute Karrierechancen fördern die Arbeitszufriedenheit und festigen nicht zuletzt die Bindung der ZFA an die Zahnarztpraxis.
Erstellt von: Thorsten Beck, 28.03.2022
Aktualisiert von: Lara Fürst, 20.12.2024