Weiterbildungsstipendium
Ausbildung super abgeschlossen und noch Lust auf mehr? Weiterbildungen geben der beruflichen Entwicklung noch einmal einen kräftigen Schub.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen die Lehrgänge selbst aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.
Die Förderung ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Personen, die die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten mit „besser als gut“ in der Abschlussprüfung bestanden haben (Prüfungszeugnis 1,9 oder besser). Eine Aufnahme setzt ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden voraus und ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. (Zu Anrechnungsmöglichkeiten von Erziehungszeiten, Grundwehr – oder Zivildienst etc. siehe Richtlinien der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – SBB). Ein Anspruch auf eine Aufnahme besteht nicht. Es werden jährlich rund 25 Zahnmedizinische Fachangestellte aufgenommen.
Was wird gefördert?
Das Spektrum förderungsfähiger Maßnahmen ist breit: neue Technologien, besondere Arbeitstechniken, berufliche Aufstiegsfortbildungen fachkundliche Nachweise, ZMF, ZMP, ZMV, DH, Fachwirt, Auslandspraktikum, berufsbegleitendes Studium, Management, Rhetorik, Präsentationstechniken, und vieles mehr.
Was kann nicht gefördert werden?
Nicht förderfähig sind Umschulungen und Zweitausbildungen. Auch Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind (z.B. Ausbildung zur Heilpraktikerin oder zum Heilpraktiker) sind nicht förderfähig. Nicht bezuschusst werden auch Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Bildungsabschlüsse dienen (Mittlere Reife, Fachhochschulreife usw.).
Wie hoch ist die Förderung?
Drei Jahre lang können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro abgerufen werden (insgesamt 8.700 Euro). Jede Stipendiatin bzw. jeder Stipendiat trägt einen Eigenanteil, welcher in den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit 10% festgelegt ist.
Wie bewirbt man sich?
Sie melden sich telefonisch unter der Rufnummer 0711-22845-26 oder schreiben eine Mail an teuber(@)lzk-bw.de mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Prüfungsdatum und Prüfungsergebnis.
Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt jährlich zum 01. Januar. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober des Vorjahres. Alle Bewerber werden im November informiert, ob Sie für die Förderung ausgewählt wurden und ein Stipendium erhalten.
Erstellt von: Kerstin Frankenberger, 30.09.2015
Aktualisiert von: Kerstin Teuber, 28.03.2024