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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Unklare Versicherungsbedingungen

Die Folgen unklarer Versicherungsbedingungen hat die Krankenversicherung zu tragen. Die Klausel „Erstattungfähig sind nur Gebühren, die den jeweils gültigen Gebührenordnungen entsprechen“ schließt die Pflicht zur Kostenerstattung auf eine…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Duisburg  | Aktenzeichen: 1 O 86/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Schadenersatzanspruch des Patienten bei unzureichender wirtschaftlicher Aufklärung

Der Zahnarzt ist verpflichtet, seinen Patienten über die finanziellen Behandlungsfragen aufzuklären. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Patient nur verpflichtet sein, die Kosten zu tragen, die vom Dritten gedeckt sind.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Celle  | Aktenzeichen: 1 U 15/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Berechnung der Entfernung von Teilbögen nach GOÄ 2702

Das Auslegieren eines kieferorthopädischen Bogens ist nach der GOÄ Nr. 2702 berechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Ravensburg  | Aktenzeichen: 5 C 887/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Ruhen der ärztlichen Approbation

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ruhensanordnung der Approbation, ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.

 

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth  | Aktenzeichen: B 4 K 15.409  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Sonstiges


Gleichwertigkeit bei moldawischem Zahnmedizinstudium

Das Fach Kieferorthopädie gehört sowohl nach §§ 36 Abs. 1 a), b), 51 ZÄPrO als auch nach Art. 34 in Verbindung mit Anhang V Nr. 5.3.1 der Richtlinie 2005/36/EG (juris: EGRL 36/2005) zum unerlässlichen Ausbildungsprogramm des Zahnarztes.

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 | Gericht:  Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen  | Aktenzeichen: 13 A 1087/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Anforderungen an die Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes

Das Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes setzt einen überdurchschnittlichen Aufwand voraus. Dieser muss in der Rechnung laienverständlich dargelegt werden, in dem die erbrachten Leistungen ins Verhältnis zur durchschnittlichen Leistung gesetzt…

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 26 K 4790/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Umkleidezeit als Arbeitszeit

Werden Arbeitnehmern, die sich während einer Schicht umkleiden, nicht aber Arbeitnehmern, die sich vor Antritt oder nach Beendigung der Schicht umkleiden, die Umkleidezeiten vergütet, verstößt dies gegen den arbeitsrechtlichen…

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 | Gericht:  Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt  | Aktenzeichen: 9 AZR 574/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Arbeitsrecht


Außerordentliche Kündigung bei ständiger Verspätung

Wenn sich ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Aufforderung pünktlich zu sein, immer wieder verspätet und dieser dann auch eine Abmahnung erhält, rechtfertige dies nicht gleich eine außerordentliche Kündigung.

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 | Gericht:  Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz  | Aktenzeichen: 2 Sa 188/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Arbeitsrecht


Entzug der Approbation

Eine Steuerhinterziehung durch einen Zahnarzt rechtfertigt den Entzug einer Approbation.

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 | Gericht:  Verwaltungsgerichtshof (VGH) München  | Aktenzeichen: 21 ZB 16.436  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Sonstiges


Antrag auf Zulassung der Berufung

Zum notwendigen Vortrag eines Antrags auf Zulassung der Berufung in Gebührensachen.

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 | Gericht:  Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen  | Aktenzeichen: 1 A 2527/15  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren