Barrierefreiheitserklärung
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (L-BGG-DVO) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain lzk-bw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem L-BGG und L-BGG-DVO vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf fast allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
Hinweis: Der Eye-Able Assistent ist integriert und somit können Kontraste erhöht werden! - Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Area-Elemente ohne Alternativtext.
- Auf vielen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
- Auf mehreren Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.
- Auf vielen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf einzelnen Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt.
- Auf einer Seite gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
- Auf einzelnen Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
Diese Erklärung wurde am 21.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Schlichtungsstelle
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Landeszentrum Barrierefreiheit: Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
post@barrierefreiheit.bwl.de
barrierefreiheit-bw.de
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
moessinger@lzk-bw.de
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 21.07.2025. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.
Ergänzende Informationen zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ein umfassendes Dienstleistungsangebot bereit, das sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, zahnmedizinisches Fachpersonal, Ausbildungspraxen sowie an die interessierte Öffentlichkeit richtet.
Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung, Unterstützung in organisatorischen und rechtlichen Fragen der Praxisführung sowie Initiativen zur Förderung der Zahn- und Mundgesundheit.
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten eine vielfältige fachliche Unterstützung in den Bereichen Praxisführung, Fort- und Weiterbildung, Recht und Gebührenrecht, Gutachterwesen, Qualitätsförderung, Nachhaltigkeit oder im Bereich der Prophylaxe, Alterszahnmedizin und Inklusiven Zahnmedizin. Darüber hinaus werden individuelle Beratungen zur Niederlassung, Praxisabgabe und Praxishygiene angeboten.
Für zahnmedizinische Fachangestellte werden gezielte Fortbildungsangebote bereitgestellt, die zur Weiterqualifizierung und Stärkung der beruflichen Kompetenzen beitragen.
Patientinnen und Patienten steht ein neutraler Beratungsservice zur Verfügung, der in Fragen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eine unabhängige Orientierungshilfe bietet.
Geltende Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit für www.lzk-bw.de. ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG mit Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Erfüllung erfolgt in der unter dem Punkt – „Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen“ beschriebenen Art und Weise.
Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Deutschland
Tel.: 0711/22845-0
Bei erkannten Mängeln und Fragen zur Barrierefreiheit schreiben Sie uns gerne: E-Mail: presse@lzk-bw.de.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(@)ms.sachsen-anhalt.de
Erstellt von: Tricept AG, 07.10.2020
Aktualisiert von: Andrea Mader, 05.08.2025