Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile

Thema:


Umfang der Rechnung bei Auslagenersatz

Wird der Ersatz von Auslagen nach § 9 GOZ geltend gemacht, erfordert § 10 Abs. 2 Ziff. 5 GOZ – ausgehend vom Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Rechnung – keine Aufschlüsselung von Arbeitsschritten der Teilleistungen. Ebensowenig sind Einzelpreise…

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Hamburg  | Aktenzeichen: 36a C 459/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Erneuerung von Zahnersatz nach vier Jahren

Für die medizinische Notwendigkeit der Erneuerung einer implantatgetragenen Prothese kann nach einer vierjährigen Tragezeit ist der Versicherungsnehmer beweisbelastet.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Koblenz  | Aktenzeichen: 152 C 2855/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Folgen der Formnichtigkeit von Vereinbarungen nach § 2 Absatz 3 GOZ

Wegen des Schutzzwecks des § 2 Abs. 3, S 1 GOZ führt eine formnichtige Vereinbarung über Verlangensleistungen nach § 2 Abs. 3 GOZ dazu, dass der Zahnarzt auch keine Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung…

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: III ZR 286/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Honoraranspruch bei Formnichtigkeit der Honorarvereinbarung

Bei einem formnichtigen Heil- und Kostenplan steht der Schutzzweck des § 2 Abs. 3 Satz 1 GOZ, den Zahlungspflichtigen über die geplanten Leistungen und die voraussichtlich entstehenden Kosten zuverlässig zu informieren und ihn von einer unüberlegten…

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe  | Aktenzeichen: III ZR 286/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Teilleistung gemäß Nr. 2230 GOZ

Die Präparation für die Versorgung durch eine Vollkrone ist nicht mit der Gebühr für ein Langzeitprovisorium abgegolten. Sie kann daher als Teilleistung gemäß Nr. 2230 GOZ berechnet werden, wenn die Überkronung nicht erfolgt.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 33 C 316/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Entfernung vorhandener Wurzelkanalfüllungsmaterialien

Die Entfernung alter Wurzelfüllmaterialien ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 2410 GOZ und daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Siegburg  | Aktenzeichen: 102 C 118/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Gebühren-Nummer 2197 GOZ ist neben der Gebühren-Nummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Brackets ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nummer 6100 GOZ. Die Gebühren-Nummer 6100 GOZ umfasst nur das Kleben mit anderen Techniken. Eine Berechnung scheidet jedoch aus, wenn die Gebühren-Nummer 2197 GOZ im…

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) München  | Aktenzeichen: 242 C 693/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Berechnung der Ä 3 bei getrennten Handlungsabschnitten

Erfolgt die Beratung nach der GOÄ-Nr. 3 und weiterer Behandlungsleistungen in unterschiedlichen, abgrenzbaren Behandlungsschritten, können beide Leistungen nebeneinander berechenbar sein.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Aurich  | Aktenzeichen: 12 C 711/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Medizinische Notwendigkeit von KFO-Behandlungsmethoden (Miniplastschienen)

Text des Protokolls


Es wird zunächst festgestellt, dass die Formalien der Berufung gewahrt sind.Die Parteivertreter stellen auf Nachfrage nochmals klar, dass es sich bei den Schienen, deren Kostenerstattung die Klägerin begehrt, um…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Hamburg  | Aktenzeichen: 332 S 56/15  | Entscheidung:  Vergleich
Kategorie Gebühren


Keine neuen AVB durch Tarifwechsel

Für laufende Verträge können Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers geändert werden. Ein Tarifwechsel führt damit nicht automatisch zur Geltung neuer AVB.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 25 C 4391/12  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren