FAQ Arbeitsrecht
Elternzeit
Elterngeld kann nach Geburt des Kindes bei der L-Bank beantragt werden. Sie können Elterngeld erhalten, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen, nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Wochenstunden) ausüben und im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen von nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro.
In Baden-Württemberg ist zentrale Elterngeldstelle die L-Bank.