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GOZ/GOÄ

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Der vom Bundesgesundheitsministerium im März 2011 vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung der GOZ ist am 21.09.2011 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Novelle sieht eine Erhöhung des abzurechnenden Honorarvolumens um insgesamt rund sechs Prozent oder 345 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Abrechnungen vor. Die geforderte Punkterhöhung zu mindestens auf den Punktwert der GOÄ sowie eine Anpassungsklausel wurden nicht umgesetzt. Am 04.11.2011 hat der Bundesrat mehrheitlich für den Kabinettsentwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gestimmt. Damit hat das Plenum auch die vom Finanzausschuss des Bundesrates kurzfristig eingebrachten Änderungen abgesegnet, die eine strikte Budgetierung der privatzahnärztlichen Behandlungen zur Folge haben. Am 16.11.2011 ist die Neufassung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) dann vom Bundeskabinett verabschiedet worden und zum 01.01.2012 in Kraft getreten. Eine Anpassung oder Änderung hat seither nicht stattgefunden. Sie finden die Gebührenordnung 2012 nebenstehend. Viele weitere Informationen finden Sie unter GOZ INFORM.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Entsprechend § 6 Abs. 2 GOZ hat der Zahnarzt die Möglichkeit, auf Gebührenpositionen der GOÄ zurückzugreifen. Die GOÄ steht ihnen anbei zum Download zur Verfügung.

Erstellt von: n.n., 30.09.2015

Aktualisiert von: Moritz Löffler, 28.05.2024