FAQ Arbeitsrecht
Umsetzung EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie
Es gibt nunmehr für den Arbeitnehmer in Teilzeit die Möglichkeit, soweit das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, an seinen Arbeitgeber in Textform den Wunsch nach einer Veränderung der Dauer und/oder der Lage der vertraglichen Arbeitszeit zu richten. Der Arbeitgeber muss innerhalb eines Monats ab Zugang dieses Wunsches eine begründete Antwort in Textform geben.
Bei befristeten Arbeitsverträgen kann der Arbeitnehmer ebenfalls nach 6 Monaten in Textform den Antrag auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses stellen. Auch hierauf muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats ab Zugang dieses Wunsches eine begründete Antwort in Textform geben.
Soweit die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten werden, hat dies keinen Einfluss auf den Arbeitsvertrag. Dieser ist trotzdem rechtswirksam begründet. Bei Verstößen ist jedoch die Verhängung eines Bußgeldes von bis zu 2000 Euro möglich.
Auf Verlangen des Arbeitnehmers müssen auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen die wesentlichen Arbeitsbedingungen innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitgeteilt werden, sofern diese nicht bereits Bestandteil des schriftlichen Arbeitsvertrages sind.