FAQ Arbeitsrecht
Fortbildung
Es kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt: Ordnet der Arbeitgeber konkrete Fortbildungsmaßnahmen an, so muss er für diese aufkommen. Freiwillige Fortbildungen sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer zu tragen. Häufig haben aber auch in letzterem Fall sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ein Interesse an der Fortbildung des Mitarbeiters. In diesem Fall steht es Ihnen natürlich frei eine teilweise Kostenübernahme durch den Arbeitgeber zu vereinbaren. In Arbeitsverträgen finden sich zum Teil Klauseln zur Kostenübernahme von Fortbildungsmaßnahmen verbunden mit einer Rückzahlungspflicht, sofern der Arbeitnehmer in naher Zukunft aus der Praxis ausscheidet. Deren Wirksamkeit ist im Einzelfall zu prüfen.
Eine Mustervereinbarung über die Rückerstattung von Fortbildungskosten finden Sie hier (Ziffer 4.4.1).
Das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg sieht vor, dass nach 12-monatigem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei einer Fünf-Tage Woche grundsätzlich Bildungszeit in Höhe von 5 Tagen in Anspruch genommen werden kann. Werden weniger Tage pro Woche gearbeitet, verkürzt sich die Bildungszeit entsprechend. Während der Bildungszeit wird der Arbeitnehmer unter Lohnfortzahlung von der Arbeit freigestellt, ohne dass Urlaub genommen werden muss.
Spätestens 8 Wochen vor der geplanten Fortbildung muss die Bildungszeit beim Arbeitgeber beantragt werden.
Der Arbeitgeber kann diese aber aus dringenden betrieblichen Belangen ablehnen. Als dringender betrieblicher Belang gilt nach § 7 Abs. 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) auch, wenn im Betrieb des Arbeitgebers am 1. Januar eines Jahres insgesamt weniger als zehn Personen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt sind oder wenn zehn Prozent der den Beschäftigten am 1. Januar eines Jahres zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde. Häufig findet sich zu dieser Frage auch eine Regelung im Arbeitsvertrag.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach der Fortbildungsordnung müssen innerhalb von 5 Jahren 125 Fortbildungspunkte erreicht werden. Wie viele Fortbildungspunkte eine Fortbildung ergibt, richtet sich zum einen nach deren Dauer (grds. 1 Punkt pro 45 Minuten). Bei Curricula oder Lernerfolgskontrollen fallen zusätzliche Punkte an. Detaillierte Informationen können Sie der Bewertungstabelle entnehmen.