Werbung mit dem Alleinstellungsmerkmal „ ... Behandlung weltweit nur an wenigen Orten möglich“
			
             | Gericht: 
			
            	
            
            	
                	
                    	Landgericht (LG)
                    
            	
            
             Bremen
             | Aktenzeichen: 12 O 71/05
             | Entscheidung: 
            Beschluss
            
Kategorie: 
			
				
					
						
                        	Berufliche Kommunikation