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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile

Thema:


Werbung mit Pauschalpreis für Zahnimplantate

Werbung mit Pauschalpreisen, die gegen die Bestimmungen der GOZ verstoßen, sind unzulässig, da die Bestimmungen der GOZ darauf abzielen, einen (ruinösen) Preiswettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens zu…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Bonn  | Aktenzeichen: 14 O 184/10  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit Pauschalpreisen

Die Werbung mit Pauschalpreisen für Implantate ist wettbewerbswidrig.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Bonn  | Aktenzeichen: 14 O 184/10  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Schmerzensgeldanspruch wegen unterbliebender Aufklärung

Eine Aufklärungspflicht über das Risiko einer Pulpa-Eröffnung im Rahmen einer Karies-Exkavation besteht nicht.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Dortmund  | Aktenzeichen: 4 O 90/09  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Schadenersatzrecht , Berufliche Kommunikation


Eintragung in einem Internet-Adressenregister

Offerten für Eintragungen in Branchenbücher, Adressbücher, Gewerberegister und dgl., die auf den ersten Blick den Eindruck erwecken sie seien kostenfrei, aus dem Kleingedruckten dann aber hervorgeht, dass mit der Unterschrift ein mehrjähriger…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Hamburg  | Aktenzeichen: 309 S 66/10  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit "Haus der Anwälte"

Die Bezeichnung "Das Haus der Anwälte" stellt eine irreführende Angabe über die geschäftlichen Verhältnisse der dort ansässigen, aus zwei Rechtsanwälten bestehenden, Kanzlei und somit gem. § 5 I 2 Nr. 3 UWG eine irreführende geschäftliche Handlung…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Osnabrück  | Aktenzeichen: 1 O 2937/10  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Irreführende Nutzung eines Titels

Ein Rechtsanwalt muss bei einem im Ausland erworbenen akademischen Grad "Dr." die erläuternde Zusätze führen.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt  | Aktenzeichen: 5 U 91/10  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Berufliche Kommunikation


Werbung mit kostenlosen Leistungen (auch im Rahmen einer Aufklärungskampagne)

Werbung mit kostenlosen zahnärztlichen Leistungen sind auch dann unzulässig, wenn sie in einer zeitlich begrenzten Kampagne erbracht werden, da der Zahnarzt sich gegenüber seinen ordnungsgemäß abrechnenden Mitbewerbern einen ungerechtfertigten…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Berlin  | Aktenzeichen: 103 O 80/10  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Irreführung durch die Werbebehauptung von Preisvergünstigungen

In dem zu beurteilenden Sachverhalt war die Aussage „Zahnersatz ohne Zuzahlung" mit einem entsprechenden Sternchenhinweis versehen. Das OLG Düsseldorf beurteilte diese Werbung als grundsätzlich unzulässig. Allein die Bedingungen, an die sich die…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: I-20 U 52/10  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Gutscheinaktion unzulässig

Die Gewährung von Rabatten, insbesondere durch Ausgabe von Gutscheinen auf ärztliche Leistungen ist berufsrechtswidrige Werbung.

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 | Gericht:  Ärztegerichtshof des Saarlandes  | Aktenzeichen: ÄGH 2/09 - Vorinstanz: Ärztegericht des Saarlandes Az.: ÄG 5/2008  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung in Domainname

Die Verwendung der Domain www.steuerberater-suedniedersachsen.de mit der Verwendung kombinierter Merkmale einer Gattung und einer Region stellt keine unerlaubte Werbung im Sinne von § 57 Abs. 1, § 57a StBerG dar.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe  | Aktenzeichen: StbSt (R) 2/10  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation