Verwendung der Werbeslogans: „Es gibt keine hoffnungslosen Fälle“ oder „Auch schlimmste Fälle stellen für das Expertenteam kein Problem dar“
| Gericht:
Landgericht (LG)
Bochum
| Aktenzeichen: I-14 0 117/14
| Entscheidung:
Urteil
Kategorie:
Berufliche Kommunikation