Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Widerruf der Approbation wegen sexuellem Mißbrauch

Das BVerfG entscheid durch Urteil, dass die Approbation eines niedergelassenen Arztes wegen Unwürdigkeit zu entziehen ist, wenn ein Arzt wegen sexuellem Missbrauchs strafrechtlich verurteilt wurde. Der Arzt, der den sexuellen Missbrauch begangen hat,…

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 | Gericht:  Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe  | Aktenzeichen: 1 BvR 1657/17  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

Eine auffällige Dienstkleidung liegt dann vor, wenn der/die Arbeitnehmer/-in aufgrund seiner/ihrer Ausgestaltung in der Öffentlichkeit einem bestimmten Berufszweig oder einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann.

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 | Gericht:  Bundesarbeitsgericht (BAG) Bundesarbeitsgericht  | Aktenzeichen: 5 AZR 382/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Arbeitsrecht


Umfang der Rechnung bei Auslagenersatz

Wird der Ersatz von Auslagen nach § 9 GOZ geltend gemacht, erfordert § 10 Abs. 2 Ziff. 5 GOZ – ausgehend vom Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Rechnung – keine Aufschlüsselung von Arbeitsschritten der Teilleistungen. Ebensowenig sind Einzelpreise…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Hamburg  | Aktenzeichen: 323 S 77/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen

Die Entfernung eines Bogens ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 6150 GOZ. Die Berechnung nach Gebühren-Nr. 2702 GOÄ ist nicht zu beanstanden.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart  | Aktenzeichen: 12 K 3839/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Approbationswiderruf wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung

Einem Arzt, der nach der BÄO (Berufsordnung für Ärzte) keine Haftpflichtversicherung verfügt, ist die Approbation zu widerrufen.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) München  | Aktenzeichen: M 16 K 16.398  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Gebühren-Nummer 2197 GOZ ist neben den Gebühren-Nummern 2000, 2060 und 2080 berechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Siegburg  | Aktenzeichen: 116 C 29/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


1. Fotodokumentation zu Dokumentationszwecken/2. Gebühren-Nr. 2197 ist neben der Gebühren-Nr. 6100 berechenbar

1. Eine Foto- oder Videodokumentation ausschließlich zu Dokumentationszwecken ist von den Gebührenpositionen der Untersuchungsleistungen erfasst und daher nicht gesondert berechnungsfähig.

2. Die Adhäsive Befestigung eines Brackets ist nicht…

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Ludwigsburg  | Aktenzeichen: 6 C 2064/16  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


Schadensersatzanspruch wegen Behandlungsfehlers beim Slicen von Milchzähnen

Das Oberlandesgericht hat durch Urteil entschieden, dass ein grober Behandlungsfehler dann vorliegt, wenn ein Zahnarzt die Milchzähne falsch beschleift. Eine junge Frau, deren Zähne nicht angelegt waren, wollte zumindest die Milchzähne so lang wie…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Hamm  | Aktenzeichen: 26 U 3/17  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Schadenersatzrecht , Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Partnerfactoring-Verstoß gegen § 9 GOZ und somit unlauter gemäß §§ 3, 3a, 8, 9 UWG

Eine Vereinbarung, welche regelt, dass ein Teil der bei der Abrechnung des Zahnarztes anfallenden Factoring-Gebühren von einem einbezogenen Dentallabor getragen wird, verstößt gegen § 9 GOZ. Insofern ist dieses Factoring-Modell unlauter nach §§ 3,…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Hamburg  | Aktenzeichen: 406 HKO 214/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Begründung der Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Das überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn patientenbezogene Besonderheiten vorliegen, die, abweichend von der Mehrzahl der Behandlungsfälle, aufgetreten sind.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Saarland  | Aktenzeichen: 6 K 468/16  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren