Behandlungsfehler kann nicht bereits angenommen werden, wenn Zahnersatz nicht auf Anhieb "sitzt"
| Gericht:
Oberlandesgericht (OLG)
Dresden
| Aktenzeichen: 4 U 2562/21
| Entscheidung:
Beschluss
Kategorie:
Ausübung des zahnärztlichen Berufs