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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Trepanation nur als alleinige Leistung berechenbar

Die Trepanation nach Geb.-Nr. 2390 GOZ ist nicht neben anderen endodontischen Leistungen berechenbar, sondern nur als alleinige Leistung etwa im Rahmen einer Notfallbehandlung.

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 | Gericht:  Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg  | Aktenzeichen: 2 S 77/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Bewertungsprotal, Wettbewerbsrecht, Wortfilter

Die Aufnahme von Äußerungen Dritter in einem Hotelbewertungsportal stellt nicht eine Verbreitung von fremden Tatsachenbehauptungen im Sinne von § 4 Nr. 8 UWG dar. Dies gilt so lange der Betreiber eine neutrale Stellung nicht aufgibt. Diese neutrale…

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 94/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation , Sonstiges


Jameda, Top- Platzierung, Premium Pakete

Wird dem Nutzer eines Arztempfehlungs- und Bewertungsportals im Internet bei der Arztsuche in der Ergebnisliste als erstes nicht der Arzt angezeigt, der die beste Bewertung erhalten hat, sondern derjenige, der die Zusatzoption "Top- Platzierung"…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) München  | Aktenzeichen: 37 O 19570/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation , Sonstiges


Wartezimmer-TV - Hinweis auf eine bestimmte Apotheke

Wird in einer Praxis durch das Wartezimmer-TV auf eine bestimmte Apotheke hingewiesen, verstößt dies gegen das Verbot der Zuweisung von Patienten gegen Entgelt und ist deshalb berufsrechtlich unzulässig.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 84/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Sonstiges


Keine Anrechung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf den Mindestlohn

Das Gericht hat festgestellt, dass der Mindestlohn der Vergütung einer Normalleistung dient. Zusätzliches Urlaubsgeld wird nicht für eine Normalleistung gezahlt und ist daher auf den Mindestlohn nicht anrechenbar.

 

Nachgehend LArbG…

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 | Gericht:  Arbeitsgericht (ArbG) Berlin  | Aktenzeichen: 54 Ca 14420/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Arbeitsrecht


Mündliches Gutachten im Rahmen des zivilgerichtlichen Verfahrens - faires Verfahren

Zu einem fairen Prozess gehört, einer medizinisch nicht sachkundigen Partei Gelegenheit zu geben, auch nach dem Vorliegen eines gerichtlichen Gutachtens unter Zuhilfenahme eines weiteren Mediziners zu schwierigen medizinischen Fragen noch einmal…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Hamm  | Aktenzeichen: 26 U 5/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Schadenersatzrecht , Sonstiges


Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Bayreuth  | Aktenzeichen: 13 S 113/14 - Berufungsurteil zu 103 C 7621/14 AG Bayreuth  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Adhäsive Befestigung von Brackets; VG Regensburg

Neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ für die Befestigung eines Brackets ist die Geb.-Nr. 2197 GOZ berechenbar.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Regensburg  | Aktenzeichen: RO 8 K 14.1888  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Alleinstellungsbehauptung „modernstes Augenzentrum Süddeutschland“

Wirbt eine Praxis mit einem „Hygienezertifikat“ im Sinne eines Gütesiegels, erwarten die Patienten eine ausgezeichnete, besondere Qualität.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) München  | Aktenzeichen: 6 U 1186/14 - Vorinstanz: LG München I v. 28.01.2014, Az.: 33 O 12480/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Beihilfe zur Nebeneinanderberechnung Gebührennummer 2197 und Gebührennummer 6100 GOZ

Die Nebeneinanderberechnung der Gebührennummern 2197 und 6100 GOZ mag zwar gebührenrechtlich vertretbar sein, die Beihilfe kann sich aber – rechtlich vertretbar – auch der gegenteiligen Auffassung anschließen.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Neustadt a. d. Weinstraße  | Aktenzeichen: 1 K 886/14.NW  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren