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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Bemessungskriterien müssen patientenbezogen sein

Nach § 5 Abs. 2 GOZ bildet der 2,3-fache Gebührensatz die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien (Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie…

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Hannover  | Aktenzeichen: A 8167/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Beweislast für medizinische Notwendigkeit/Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Gebührenvereinbarung

Beweislast für medizinische Notwendigkeit liegt bei Versicherungsnehmer. Eine Honorarvereinbarung kann grundsätzlich auch während der laufenden Behandlung geschlossen werden.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 33 C 10350/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Schwellenwertüberschreitung und Anspruch auf Beihilfe

Die Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes setzt patientenbezogene Besonderheiten oraus. Eine für nicht ausreichend erahtete Begründung kann vom Zahnarzt ergänzt werden.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Hannover  | Aktenzeichen: 13 A 8004/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Kompositaufbauten analog berechnungsfähig

Dentinadhäsiv befestigte mehrfach geschichtete Kompositaufbauten sind gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Charlottenburg  | Aktenzeichen: 205 C 13/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Trepanation ist nicht neben endodontischen Leistungen berechenbar

Eine Trepanation nach Geb.-Nr. 2390 GOZ ist jedenfalls dann keine selbstständig abrechenbare Leistung, wenn unmittelbar danach weitere endodontische Leistungen erbracht werden.

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 | Gericht:  Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg  | Aktenzeichen: 2 S 78/14  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Bayreuth

Die adhäsive Befestigung von Brackets über die Geb.-Nr. 2197 GOZ ist gesondert neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ berechnungsfähig.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Bayreuth  | Aktenzeichen: 107 C 1090/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Konkremententfernung ist Bestandteil der PZR

Die Entfernung der klinisch sichtbaren und ohne chirurgischen Eingriff erreichbaren Beläge auf Wurzeloberflächen (Konkremente) ist Leistungsbestandteil der Professionellen Zahnreinigung nach Geb.-Nr. 1040 GOZ. Eine analoge Berechnung als…

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 | Gericht:  Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW  | Aktenzeichen: 1 A 477/13  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


Adhäsive Befestigung von Brackets ist mit Gebühren-Nr. 2197 GOZ berechenbar

Die Gebühren-Nummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung von Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebühren-Nummer 2197 abrechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Hildesheim  | Aktenzeichen: 81 C 91/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Anforderung an die Begründung einer Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes

Die Begründung der Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes muss den besonderen Zeitaufwand und den Schwierigkeitsgrad plausibel erläutern. Hierzu ist es erforderlich, dass dargelegt wird, wie sich der konkrete Fall vom einfachen und…

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 26 K 2479/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Entfernung von Bögen/Teilbögen und adhäsive Befestigung von Brackets

Die Geb.-Nr. 2290 GOZ ist für das Ausligieren von Bögen berechnungsfähig. Die adhäsive Befestigung von Klebebrackets ist mit der Geb.-Nr. 2197 GOZ gesondert berechnungsfähig.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Pankow/Weißensee  | Aktenzeichen: 6 C 46/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren