URTEILSDATENBANK

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile

Thema:


Plakatierung im Wartezimmer für Dritte

Legt die Art der Werbung in Form von Werbeplakaten im Wartezimmer sowie ausliegenden Werbebroschüren und Visitenkarten nahe, dass keine sachlichen oder auf dem Gebiet der Medizin liegenden Gründe für die Verweisung an den bestimmten…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Dortmund  | Aktenzeichen: 16 O 209/06  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Praxisbezeichnung „Ostseepraxis“

Die Bezeichnung „Ostseepraxis" ist weder irreführend noch aus sonstigen Gründen unzulässig, da sie das berufliche Leitbild des Zahnarztes nicht verfälscht.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Hamburg  | Aktenzeichen: 315 O 734/06  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Verwendung eines Slogans, der nicht nur zeitbezogen, sondern auch qualitativ zu verstehen ist: „Erste ... (Fachanwälte) für ....“ [z. B.: „Erste Fachzahnärzte für KFO“

Die Gefahr einer Irreführung besteht bereist dann, wenn die in einem Werbemittel getätigte Aussage, man sei in einem bestimmten Zulassungsgebiet "Erster Zahnarzt für...", da diese zumindest auch so zu verstehen ist, dass damit nicht nur ein…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Bremen  | Aktenzeichen: 2 U 107/06  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Kunden werben Kunden

Nach Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung folgt die Wettbewerbswidrigkeit des Einsatzes von Laien zur Werbung von Kunden aufgrund des gewandelten Verbraucherleitbilds nicht schon aus der Gewährung nicht unerheblicher Werbeprämien,…

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 145/03/Vorinstanz: LG Stuttgart, Entscheidung v. 18.12.2002 – Az.: 38 O 101/02 KfH/OLG Stuttgart, Entscheidung v. 05.06.2003 – 2 U 2/03  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Umfang der Aufklärung bei Anwendung einer neuen medizinischen Behandlungsmethode

Bei neuen Behandlungsmethoden muss der Patient wissen, auf welche Risiken er sich einlässt und dass die Möglichkeit besteht, dass noch unbekannte Risiken auftreten können. Die Anforderungen an die Aufklärung sind also deutlich erhöht.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe  | Aktenzeichen: VI ZR 323/04  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Praxisführung , Berufliche Kommunikation , Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Verwendung des Ortsnamens/Landesbezeichnung in der Internet-Domain in der Praxis

Eine Irreführung durch die Angabe von geographischen Zusätzen bei Berufs- oder beruflichen Tätigkeitsbezeichnungen ist dann gegeben, wenn zumindest Teile des angesprochenen Verkehrs die Angabe so verstehen, dass mit dieser Bezeichnung eine…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart  | Aktenzeichen: 2 U 147/05/Vorinstanz: Urteil vom LG Ravensburg 6 O 176/05 vom 28.07.2005  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung "Bodenseekanzlei"

Die von einer GbR von Rechtsanwälten und Steuerberatern, die in einer Stadt am Bodensee niedergelassen ist, u. a. auf Briefbögen verwendete Bezeichnung "Bodenseekanzlei" kann als ein auf den Wirtschaftsraum bezogenes Spitzenstellungsprädikat…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart  | Aktenzeichen: 2 U 147/05  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit umstrittener Therapie (hier: auf Magnetfeld basierende Kernspin-Resonanz-Therapie, die heilend auf geschädigte Knorpelzellen einwirken soll)

Ist die Wirksamkeit einer bestimmten medizinischen Methode wissenschaftlich umstritten, ist eine Werbung mit dieser Methode unzulässig, wenn über diese Tatsache nicht sachangemessen informiert wird.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Köln  | Aktenzeichen: 6 U 138/05 (Vorinstanz: LG Köln - Az.: 33 O 38/05)  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen oder Empfehlungen außerhalb von Fachkreisen

Werbung mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen oder Empfehlungen außerhalb von Fachkreisen ist unzulässig.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Köln  | Aktenzeichen: 31 O 823/05  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit Erfolgsversprechen

Eine Werbung mit Erfolgsversprechen ist unzulässig, wenn sie nicht sachangemessen, informationsgerecht und nicht irreführend ist.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Bonn  | Aktenzeichen: 11 O 102/05  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation