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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile

Thema:


Werbung mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen oder Empfehlungen außerhalb von Fachkreisen

Werbung mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen oder Empfehlungen außerhalb von Fachkreisen ist unzulässig.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Köln  | Aktenzeichen: 31 O 823/05  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit Erfolgsversprechen

Eine Werbung mit Erfolgsversprechen ist unzulässig, wenn sie nicht sachangemessen, informationsgerecht und nicht irreführend ist.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Bonn  | Aktenzeichen: 11 O 102/05  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit "Eyecatchern" (hier: Kussmund)

Werbung mit Eyecatchern ist zulässig, solange sie das Sachlichkeitsangebot wahrt und das Informationsinteresse des Patienten dient.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Hamm  | Aktenzeichen: 4 U 34/05  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit dem Alleinstellungsmerkmal „ ... Behandlung weltweit nur an wenigen Orten möglich“

Die Werbung einer (zahn-)ärztlichen Leistung mit dem Zusatz, „dies ist weltweit nur an wenigen Orten möglich“ ist unzulässig.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Bremen  | Aktenzeichen: 12 O 71/05  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit Superlativen, Patientengeschenken und Festpreisen

1. Zahnärztliche Werbung ist dann berufsrechtswidrig, wenn sie keine sachliche Information mehr beinhaltet. Diese Art der Werbung darf den Zahnarzt nicht in die Nähe von rein am Gewinn orientierten Gewerbetreibenden bringen und die Gefahr in sich…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Koblenz  | Aktenzeichen: 8 O 86/04 KfH  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung auf Fahrzeugen, Straßenbahnen (hier: Steuerberater)

Sachangemessene und informationsgerechte Werbung auf Fahrzeugen und Straßenbahnen ist zulässig.

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 | Gericht:  Bundesverfassungsgericht (BVerfG)  | Aktenzeichen: 1 BvR 981/00/Vorinstanz: Urteil des OLG Naumburg vom 13. April 2000 - 7 U 127/99  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit Erstattung der Praxisgebühr

Die Erstattung der Praxisgebühr von 10,-- EUR ist keine geringwertige Zuwendung und ist daher heilmittelwerberechtlich unzulässig.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart  | Aktenzeichen: 2 U 79/04/Vorinstanz: Kammer f. Handelssachen des Landgerichts Stuttgart v. 01.04.2004 - AZ 36 O 41/04 KfH  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Doppelte Kammermitgliedschaft

Eine Steuerberatungs-GmbH kann gleichzeitig zur Industrie- und Handelskammer und zur Steuerberatungskammer pflichtzugehörig sein.

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 | Gericht:  Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig  | Aktenzeichen: 6 B 60/04  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation , Sonstiges


Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Spezialist

Eine Beschränkung der Rechtsanwälte auf Interessenschwerpunkte, Tätigkeitsschwerpunkte und Fachanwaltsbezeichnungen hält das Gericht für unzulässig.

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 | Gericht:  Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe  | Aktenzeichen: 1 BvR 159/04  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation , Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Werbung mit Umsatzzahlen (Anwaltswerbung)

Die Werbung mit Umsatzzahlen ist unzulässig (für Anwälte).

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg  | Aktenzeichen: 3 U 334/04/Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth v. 17.12.2003 in Ziffern I.1) bis I.3)  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation