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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Bezeichnung "Zahnarzt im Stadttor"

Die Verwendung der Bezeichnung "Zahnarzt im Stadttor" ist zulässig.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: I-20 U 67/03  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit erworbener Mitgliedsurkunde - hier: Deutsche Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde (DGÄZ)

Die Wiedergabe der von der DGÄZ ausgestellten Mitgliedsurkunde auf der Internetseite einer Zahnarztpraxis stellt keine Werbemaßnahme dar, die die Grenzen einer sachangemessenen Information überschreitet.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 167/01  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Zusatzbezeichnung "Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie"

Durch die Möglichkeit die Zusatzbezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ zu führen, wird nicht in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte, durch Weiterbildung erworbene Rechtsstellung von Zahnärzten mit der Gebietsbezeichnungen…

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 | Gericht:  Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig  | Aktenzeichen: 3 BN 1/03  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Berufliche Kommunikation


Produktwerbung von/für Dritte

Die Fremdwerbung eines Zahnarztes ist im Regelfall Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, am Gewinn orientierten Verhaltens und birgt daher die Gefahr in sich, das Vertrauen des Patienten in den Arztberuf zu untergraben und dadurch langfristig…

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 | Gericht:  Bundesverfassungsgericht (BVerfG)  | Aktenzeichen: 1 BvR 1003/02  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit Schnäppchenpreisen „Frühlingsrabatte für Schönheits-OP“

Wird eine ärztliche Leistung gleich einem Saisonartikel kommerzialisiert und rabattiert und darüber hinaus lediglich an das Gefühl des Patienten appelliert, werden Patienten unsachlich in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinflusst, so dass entsprechende…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Frankfurt/Oder  | Aktenzeichen: 32 O 43/03  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit "Eyecatchern" (hier: hälftiger lachender Mund mit perfekt weißen Zähnen)

Soll ein Eyecatcher die Aufmerksamkeit des Publikums erregen und den Blick des Lesers auf die Werbeanzeige lenken, stellt der Eyecatcher ein typisches Reklamemittel dar, das die Zahnbehandlung ungefragt wie gewerbliche Leistungen und mit…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Köln  | Aktenzeichen: 6 U 23/03/Vorinstanz: LG Aachen - 11 O 332/02  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Anpreisende Werbung für zahnärztliche Leistungen, bei der nicht das Informationsinteresse, sondern die Akquisition im Vordergrund steht

Bloße plakative Äußerungen wie z. B.: „Strahlend weiße Zähne - Bleachen!“, „Hässliche Zähne? Veneers!“ oder „Schiefe Zähne? Unsichtbare Klammer!“ sind nach den Grundsätzen des zahnärztlichen Werberechts unzulässig, da es in diesem Falle nicht um die…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Hamburg  | Aktenzeichen: 3 U 199/02/ Vorinstanz: LG Hamburg, 29. Oktober 2002, Az: 312 O 405/02  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für ästhetische und kosmetische Behandlungen

Ein Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht ist nur dann anzunehmen, wenn bei der Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern krankhafte Phänomene gezeigt werden, nicht aber bei rein ästhetisch wahrnehmbaren Abweichungen des äußeren Erscheinungsbildes, welche…

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 | Gericht:  Kammergericht (KG) Berlin  | Aktenzeichen: 5 U 240/02  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de"

Benutzt ein Orthopäde die Internet-Domain „orthopaede.de“ ist dies nicht irreführend.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Bayerisches Oberstes Landesgericht  | Aktenzeichen: LBG-Ä 8/02  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation


Abgabe von Diabetesteststreifen durch den behandelnden Arzt

Es verstößt gegen das berufsrechtliche Verbot im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit Waren oder andere Gegenstände abzugeben, wenn ein Arzt seinem Patienten aus dem von einem Sanitätshaus in seiner Praxis unterhaltenen Depot…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Köln  | Aktenzeichen: 6 U 77/02  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation , Sonstiges