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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Konkremententfernung ist Bestandteil der PZR

Die Entfernung der klinisch sichtbaren und ohne chirurgischen Eingriff erreichbaren Beläge auf Wurzeloberflächen (Konkremente) ist Leistungsbestandteil der Professionellen Zahnreinigung nach Geb.-Nr. 1040 GOZ. Eine analoge Berechnung als…

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 | Gericht:  Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW  | Aktenzeichen: 1 A 477/13  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Gebühren


Adhäsive Befestigung von Brackets ist mit Gebühren-Nr. 2197 GOZ berechenbar

Die Gebühren-Nummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung von Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebühren-Nummer 2197 abrechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Hildesheim  | Aktenzeichen: 81 C 91/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Alleinstellungsbehauptung „modernstes Augenzentrum Süddeutschlands“

Eine Alleinstellungsbehauptung wie „modernstes Augenzentrum Süddeutschlands“ ist unzulässig, wenn die Behauptung sich nicht sachlich rechtfertigen lässt.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) München  | Aktenzeichen: 33 O 12480/13 - Vorinstanz zum Urteil des OLG München Az.: 6 U 1186/14 v. 15.01.15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Anforderung an die Begründung einer Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes

Die Begründung der Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes muss den besonderen Zeitaufwand und den Schwierigkeitsgrad plausibel erläutern. Hierzu ist es erforderlich, dass dargelegt wird, wie sich der konkrete Fall vom einfachen und…

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 26 K 2479/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen, wonach der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen kann, von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der…

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 | Gericht:  Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt  | Aktenzeichen: 3 AZR 807/11  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Arbeitsrecht


Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bezüglich Entgeltumwandlung

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen.

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 | Gericht:  Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt  | Aktenzeichen: 3 AZR 807/11  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Arbeitsrecht


Faltenunterspritzungen im Gesichts- und Halsbereich

Die von der Klägerin beabsichtigte Faltenunterspritzung im Gesichts- und Halsbereich ist keine Ausübung der Zahnheilkunde, da sie nicht den geforderten Behandlungsbezug zum Bereich der Zähne, des Mundes oder des Kiefers aufweist.

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 | Gericht:  Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig  | Aktenzeichen: 3 B 48/13  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Entfernung von Bögen/Teilbögen und adhäsive Befestigung von Brackets

Die Geb.-Nr. 2290 GOZ ist für das Ausligieren von Bögen berechnungsfähig. Die adhäsive Befestigung von Klebebrackets ist mit der Geb.-Nr. 2197 GOZ gesondert berechnungsfähig.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Pankow/Weißensee  | Aktenzeichen: 6 C 46/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Werbung mit Rabatten für zahnärztliche Leistungen

Werbung mit Preisrabatten ist unzulässig, da Patienten aus Schutzgesichtspunkten nicht mit Preisrabatten zu zahnärztlichen Leistungen und damit zu einer Heilbehandlung verleitet werden dürfen.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Oldenburg  | Aktenzeichen: 5 O 1233/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Recklinghausen

Die adhäsive Befestigung von Brackets ist mit der Geb.-Nr. 2197 GOZ neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ gesondert berechenbar.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Recklinghausen  | Aktenzeichen: 54 C 117/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren