Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile

Thema:


Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer 6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Gießen  | Aktenzeichen: 41 C 438/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Leistung der Gebühren-Nr. 2197 ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 2100 GOZ.

Die Gebühren-Nr. 2197 hat den Charakter einer Zuschlagsposition und kann nur mit anderen Leistungen berechnet werden, so insbesondere zusammen mit der…

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 27 C 3179/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung ist auch dann wirksam, wenn die Vereinbarung alle denkbaren zahnärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Gebührennummern erfasst und in der Behandlung nicht alle diese Leistungen erbracht werden.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: 27 C 11833/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Gebührennummer 8090 GOZ nicht je Zahn berechenbar

Die Gebührennummer 8090 GOZ kann je Sitzung nur einmal angesetzt werden. Sie ist nicht "je Zahn" berechenbar.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart  | Aktenzeichen: 12 K 4088/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Fälligkeit der Rechnung

Die Bezeichnung des behandelnden Zahnes mit einer Nummer ist nur dann verständlich im Sinne § 10 Abs. 2 GOZ, wenn das Zahnschema der Rechnung beigefügt ist. Die Anlage 2 zur GOZ ist nur ein Leitfaden.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Halle (Saale)  | Aktenzeichen: 97 C 1971/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Behilfe für Knochenaufbau

Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau ist auch dann beihilfefähig, wenn diese Maßnahme ausschließlich oder jedenfalls überwiegend im Hinblick auf die spätere Implantatversorgung erfolgt.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe  | Aktenzeichen: 9 K 2979/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


4 Jahre genutzte Prothetik ist nicht unbrauchbar

Nach einer Nutzung von Zahnersatz über einen Zeitraum von 4 Jahren kann dieser nicht vollständig unbrauchbar sein, so dass der Honoraranspruch des Zahnarztes nicht erlischt.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Köln  | Aktenzeichen: 3 O 381/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Medizinische Notwendigkeit von KFO-Behandlungsmethoden (Miniplastschienen)

In einem Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltene Miniplastschiene umfasst auch Schienen zur Kieferorthopädischen Zahnstellungskorrektur.

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 | Gericht:  Amtsgericht (AG) Hamburg-Barmbek  | Aktenzeichen: 816 C 6/15  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


3,5 Jahre genutzte Prothetik ist nicht unbrauchbar

Nach einer Nutzung von Zahnersatz über einen Zeitraum von 3,5 Jahren kann dieser nicht vollständig unbrauchbar sein, so dass der Honoraranspruch des Zahnarztes nicht erlischt.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Köln  | Aktenzeichen: 3 O 310/13  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Eingliederung eines Klebebrackets nach der Gebührennummer 6100 GOZ erfasst nicht dessen adhäsive Befestigung. Diese ist zusätzlich neben der Gebührennummer 2197 GOZ zu berechnen.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg  | Aktenzeichen: 13 K 2159/14  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren