Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile

Thema:


Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern (hier:Implantate/Kronen)

Das Werben mit Vorher-Nachher-Bildern von Implantaten und Kronen kann zulässig sein, wenn die medizinische Behandlung indiziert gewesen ist und auch sonst keine anstößige Darstellung in den Bildern zu erkennen ist.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Celle  | Aktenzeichen: 13 U 160/12/Vorinstanz: LG Verden, Az. 9 O 66/11  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung eines Zahnarztes mit vorher-nachher-Bildern

Die Werbung eines Zahnarztes mit Lichtbildern einer Patientin vor und nach einer umfassende Gebisssanierung ist weder nach § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG noch nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 HWG in der Fassung vom 19. Oktober 2012 verboten, wenn für die…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Celle  | Aktenzeichen: 13 U 160/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation , Ausübung des zahnärztlichen Berufs


Werbeaussagen zu Therapiemöglichkeiten

Zulässige Werbeaussagen zu Therapiemöglichkeiten müssen wissenschaftlich

belegt sein.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Ulm  | Aktenzeichen: 10 O 35/13 KfH  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Führen der Bezeichnung Kinderzahnarzt

Ein Zahnarzt darf sich nur dann als "Kinderzahnarzt" bezeichnen, wenn er die Voraussetzungen für die Angaben eines Tätigkeitsschwerpunkts "Kinderheilkunde" erfüllt.

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 | Gericht:  Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig  | Aktenzeichen: 3 B 62/12  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Praxisführung , Berufliche Kommunikation


Werbung durch Ausgabe von Wertgutscheinen von 1 Euro (hier: durch Apotheker)

Einem Wertgutschein mit aufgedrucktem Geldbetrag – hier: EUR 1,00 – für Patienten kommt in seiner Wirkung einem nicht lediglich geringwertigen Barrabatt nahezu gleich und ist deshalb unzulässig.

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 | Gericht:  Verwaltungsgericht (VG) Berlin  | Aktenzeichen: 90 K 4.11  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Firmierung einer Heilpraktikerschule

Der Inhaber einer Heilpraktikerschule darf nicht mehr mit der Bezeichnung „Heilpraktikerschule Dr. XY“ werben, ohne darauf hinzuweisen, dass der geführte Doktortitel auf dem Gebiet der Chemie erworben wurde.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt  | Aktenzeichen: 6 U 28/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Kostenloser Patiententransport als Werbemittel

Die Werbung mit der Möglichkeit eines kostenlosen Transfers vom Augenarzt zur Klinik und zurück zur Wohnung des Patienten stellt kein sachgerechtes Kriterium für die freie Arztwahl des Patienten dar und ist daher unzulässig.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: I-20 U 46/12/Vorinstanz: LG Wuppertal v. 23.2.2012, Az.: 12 O 3/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Vergleichende Werbung für Implantate, wenn ein Produkt als Kopie eines anderen dargestellt wird

Wird ein genutztes Implantatsystem gegenüber einem anderen System durch die Übernahme wesentlicher Merkmale des Produkts als Kopie oder Imitat dargestellt, stellt dies eine unzulässige vergleichende Werbung dar.

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Frankfurt am Main  | Aktenzeichen: 2-03 O 84/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung durch Ausgabe von Wertgutscheinen von 1 Euro (hier: durch Apotheker)

Einem Wertgutschein mit aufgedrucktem Geldbetrag – hier: EUR 1,00 – für Patienten kommt in seiner Wirkung einem nicht lediglich geringwertigen Barrabatt nahezu gleich und ist deshalb unzulässig.

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 | Gericht:  Oberverwaltungsgericht (OVG) Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz  | Aktenzeichen: LBG-H A 10353/12  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Ein international anerkannter Arzt und Wissenschaftler - (ohne entsprechende tatsächliche Anerkennung in Wissenschaft und bei Patienten)

Für die Frage der Beurteilung der Zulässigkeit einer Werbung als "ein international anerkannter Arzt und Wissenschaftler" ist es maßgeblich, ob bei den Patienten und in der Wissenschaft tatsächlich ein entsprechendes hohes Ansehen dieser Person…

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 | Gericht:  Kammergericht (KG) Berlin  | Aktenzeichen: 5 U 92/07  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation