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Urteilsdatenbank

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt ihren Mitgliedern relevante Urteile für die Berufstätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt in einer nach Themengebieten gegliederten Aufstellung zur Verfügung. Alle Urteile haben eine Zusammenfassung vorgeschaltet, aus der die wesentlichen Themen, die in dem Urteil behandelt werden, ersichtlich sind. Dies dient der Orientierung bei der Recherche. Zur Erweiterung der Urteilsdatenbank sind wir auch für die Einreichung von Urteilen immer dankbar.

 

Urteile



Bezeichnung "Zahnarzt im Stadttor"

Die Verwendung der Bezeichnung "Zahnarzt im Stadttor" ist zulässig.

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf  | Aktenzeichen: I-20 U 67/03  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Ausscheiden aus einer Gemeinschaftspraxis

Die vorübergehende Reduzierung der Gewinnbeteiligung eines Gesellschafters an einer Gemeinschaftspraxis auf null führt nicht notwendig zu seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe  | Aktenzeichen: II ZR 7/01  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Sonstiges , Zusammenarbeit des Zahnarztes mit Dritten


Werbung mit erworbener Mitgliedsurkunde - hier: Deutsche Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde (DGÄZ)

Die Wiedergabe der von der DGÄZ ausgestellten Mitgliedsurkunde auf der Internetseite einer Zahnarztpraxis stellt keine Werbemaßnahme dar, die die Grenzen einer sachangemessenen Information überschreitet.

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH)  | Aktenzeichen: I ZR 167/01  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Das Gericht stellt klar, dass ein aus einer Freiberuflergesellschaft ausgeschiedener Gesellschafter spätestens nach 2 Jahren wieder für seine früheren Patienten arbeiten kann. Nach dieser Zeit haben sich die Patientenverbindungen typischerweise so…

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 | Gericht:  Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe  | Aktenzeichen: II ZR 59/02  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Zusammenarbeit des Zahnarztes mit Dritten , Sonstiges


Zusatzbezeichnung "Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie"

Durch die Möglichkeit die Zusatzbezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ zu führen, wird nicht in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte, durch Weiterbildung erworbene Rechtsstellung von Zahnärzten mit der Gebietsbezeichnungen…

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 | Gericht:  Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig  | Aktenzeichen: 3 BN 1/03  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Ausübung des zahnärztlichen Berufs , Berufliche Kommunikation


Leistungsausschluss für implantologische Leistungen

Der Ausschluss des Anspruchs auf implantologische Leistungen seit dem 1.7.1997 gilt auch für Folgebehandlungen nach einer von der Krankenkasse früher bezuschussten implantologischen Erstversorgung.

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 | Gericht:  Bundessozialgericht (BSG) Kassel  | Aktenzeichen: B 1 KR 9/02 R  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Gebühren


Produktwerbung von/für Dritte

Die Fremdwerbung eines Zahnarztes ist im Regelfall Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, am Gewinn orientierten Verhaltens und birgt daher die Gefahr in sich, das Vertrauen des Patienten in den Arztberuf zu untergraben und dadurch langfristig…

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 | Gericht:  Bundesverfassungsgericht (BVerfG)  | Aktenzeichen: 1 BvR 1003/02  | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation


Urlaubsabgeltung

Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, ist abzugelten. Der Abgeltungsanspruch entsteht als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von…

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 | Gericht:  Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt  | Aktenzeichen: 9 AZR 619/02  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Arbeitsrecht


Werbung mit Schnäppchenpreisen „Frühlingsrabatte für Schönheits-OP“

Wird eine ärztliche Leistung gleich einem Saisonartikel kommerzialisiert und rabattiert und darüber hinaus lediglich an das Gefühl des Patienten appelliert, werden Patienten unsachlich in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinflusst, so dass entsprechende…

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 | Gericht:  Landgericht (LG) Frankfurt/Oder  | Aktenzeichen: 32 O 43/03  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation


Werbung mit "Eyecatchern" (hier: hälftiger lachender Mund mit perfekt weißen Zähnen)

Soll ein Eyecatcher die Aufmerksamkeit des Publikums erregen und den Blick des Lesers auf die Werbeanzeige lenken, stellt der Eyecatcher ein typisches Reklamemittel dar, das die Zahnbehandlung ungefragt wie gewerbliche Leistungen und mit…

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 | Gericht:  Oberlandesgericht (OLG) Köln  | Aktenzeichen: 6 U 23/03/Vorinstanz: LG Aachen - 11 O 332/02  | Entscheidung:  Urteil
Kategorie Berufliche Kommunikation

Erstellt von: Andrea Mader, 16.11.2018

Aktualisiert von: Claudia Richter, 08.12.2021